Empfehlungsvorlage - VO/3690/16
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung von Haushaltssperren nach § 81 Abs. 4 GO (Investitionen im Schulbereich)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Wegberg
|
Entscheidung
|
|
|
|
25.10.2016
| |||
|
●
Unterbrochen
|
|
Haupt- und Finanzausschuss (mit PersA)
|
Vorberatung
|
|
|
|
20.09.2016
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
In den Haushaltsberatungen zur Haushaltssatzung 2016 hatte der Rat Haushaltssperren für Investitionen im Bereich der Feuerwehr und der in Frage gestellten Grundschulen verhängt.
Gemäß § 81 Absatz 4 GO NRW kann der Rat seine Sperren nur selbst aufheben.
Feuerwehr
Investitionen im Bereich der Feuerwehrgerätehäuser sollen freigegeben werden, wenn diese der Arbeitsgruppe vorgestellt und eine Vorlage hierzu in den Fachausschuss bzw. Rat zur Beschlussfassung eingebracht wurde.
Grundschulen
Zur Vorbereitung einer Entscheidung über die weitere Schulentwicklung wurde ebenfalls eine Arbeitsgruppe gebildet. Mit der Vorlagennr. 3609/2016 wurde die Beschlussempfehlung als Ergebnis aus den Sitzungen dieser Arbeitsgruppe und unter der Prämisse der Einsparung in den Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport wie folgt eingebracht:
„Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport schlägt dem Rat vor, die Verwaltung zu beauftragen
- eine anlassbezogene Schulentwicklungsplanung zu erstellen, mit dem Ziel den Grundschulstandort Merbeck aufzugeben
- eine Potentialanalyse zu erstellen, die es ermöglicht, andere Schulstandorte zu erhalten.“
Die Empfehlung wurde in abgeänderter Form vom Ausschuss am 24.05.16 und vom Rat am 14.06.16 beschlossen:
Die Verwaltung wird beauftragt eine Potentialanalyse zu erstellen, die es ermöglicht alle Schulstandorte zu erhalten.
Nunmehr stehen Investitionen in den Schulgebäuden an, die in Abhängigkeit zu der weiteren Nutzung dieser stehen, die dem langfristigen Substanzerhalt dienen und eine gewisse Kostenhöhe erreichen.
Grundschule Rath-Anhoven: Installation einer Photovoltaikanlage
01 13 04 H91028.000 €
Grundschule Beeck: Installation einer Photovoltaikanlage
01 1304 H914 30.000 €
Weiterhin sind folgende Instandsetzungsmaßnahmen geplant:
Grundschule Beeck:: Erneuerung der Fensteranlage im Foyer
03 01 02 5211006.000 €
Grundschule Beeck: Außenwandisolierung Kellergeschoss
03 01 02 72119911.000 €
Grundschule Beeck: Instandhaltung Holzfenster
03 01 02 7211998.000 €
Grundschule Merbeck: Erneuerung der Heizungsanlage
03 01 04 521100 78.000 €
Grundschule Merbeck: Dämmmaßnahmen im Dachraum
03 01 04 52110014.600 €
Grundschule Merbeck: Abbruch Containerklassen
03 01 04 52110027.000 €
Grundschule Rath-Anhoven: Dämmmaßnahmen Dachraum
03 01 05 52110064.500 €
Grundschule Rath-Anhoven: Sanierung Flachdach Pausenhalle
03 01 05 52110014.000 €
Besonders kostenintensiv ist die Erneuerung der Heizungsanlage in der Grundschule Merbeck. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (§10 Absatz 1 Energieeinsparverordnung) besteht keine Möglichkeit, die Erneuerung weiter zu verzögern. Eine Kostenreduzierung könnte durch den Verzicht auf eine Warmwasseraufbereitung erreicht werden. Voraussetzung hierfür wäre die Schaffung von alternativen Duschbereichen für den Sportverein.
Für den Abbruch der Containerklassen hatte sich zunächst eine Elterninitiative bei der Stadt gemeldet, die jedoch nicht weiter aktiv geworden ist.
Im Haushaltssicherungskonzept ist die Maßnahme „Schulstandortoptimierung infolge des demographischen Wandels“ mit einer Einsparsumme ab 2018 in Höhe von 97.000 € und ab 2019 mit 291.000 € enthalten. Die Kommunalaufsicht hat die Haushaltssatzung mit der Maßgabe genehmigt, dass die Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes verbindlich umzusetzen sind. Die Streichung einer Maßnahme darf nur bei Kompensation durch eine andere Maßnahme und nur in Abstimmung mit dem Landrat erfolgen.
Bislang konnten noch keine kompensierenden Einsparungen ermittelt werden. Lediglich die Schließung der Realschulturnhalle wird zu sinkenden Bewirtschaftungskosten führen, die als Einsparung angesetzt werden können. Alternative Nutzungsvorschläge der Raum-Überkapazitäten in den Grundschulen durch Verpachtung sind in Bearbeitung. Das Einsparvolumen kann hierzu noch nicht ermittelt werden.
Sollten bis 2018 nicht genügend Ausgleiche gefunden werden können, ist letztlich die Erhöhung der Grundsteuer B in Erwägung zu ziehen.
