Entscheidungsvorlage - VO/3733/16
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag nach § 20 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg: "Erstellung einer Bürgerbeteiligungssatzung"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (mit PersA)
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Entscheidung
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20.09.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die FDP-Fraktion hat am 17.04.2014 einen Antrag nach § 20 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg „Erstellung einer Beteiligungssatzung“ gestellt. Der Antrag ist der Vorlage beigefügt.
Der Rat hat die Verwaltung in der Sitzung am 13.05.2014 (VO/2795/14) gebeten, die hierfür erforderlichen Ansätze zu gestalten und die ersten Entwürfe zur Erstellung einer Satzung und der damit verbundenen organisatorischen Vorbereitung zur weiteren Entscheidung vorzustellen.
Grundsätzlich ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an kommunalen Planungs- und Entscheidungsprozessen sinnvoll und angeraten, um Transparenz zu schaffen, Vertrauen zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und Politik aufzubauen und eine Beteiligungskultur zu entwickeln. Gleichzeitig erfolgt mit diesem Instrument eine Stärkung der demokratischen Grundstruktur.
Der Status Quo:
In der Stadt gibt es bereits heute diverse Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger sich über anstehende Entscheidungen zu informieren und sich mit der Verwaltung auszutauschen. Die Gemeindeordnung NRW (GO) sieht unter
- § 25 GO „Einwohnerantrag“ vor, dass der Rat über eine bestimmte Angelegenheit für die er zuständig ist, berät und entscheidet,
- gem. § 26 GO ein „Bürgerbegehren“ und ein „Bürgerentscheid“ möglich sind.
Der § 31 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse räumt ein Fragerecht von Einwohnern auf Beschluss des Rates ein.
In der Vergangenheit hat die Verwaltung zu bestimmten Prozessen und Beschlüssen bereits Bürgerversammlungen durchgeführt, beispielsweise zu den Themen Unterbringung von Flüchtlingen, Haushaltssituation der Stadt sowie deren Auswirkungen, Schulentwicklung, Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen sowie Verfahren im Rahmen des Straßenausbaus.
Die Homepage der Stadt www.wegberg.de informiert unter „News“ und „Bekanntmachungen“ über aktuelle Themen ebenso der monatliche Newsletter der Stadt. Im Ratsinformationssystem „Allris“ erhalten die Bürgerinnen und Bürger zeitgleich mit den Rats- und Ausschussmitgliedern die Informationen über Inhalte der Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse.
Durch das auf der Homepage der Stadt abgelegte Kontaktformular oder den Zentralen Posteingang der Stadt nutzen viele Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit der Kommunikation und des Austausches mit der Verwaltung.
Die Fraktionen des Rates in der Stadt bieten regelmäßige Sprechstunden an und treten ebenfalls in einen Dialog mit der Bürgerschaft.
Mögliche Überlegungen zu einer Regelung:
Die bislang auf Einzelfälle bezogene Bürgerbeteiligung soll in einer Satzung konkretisiert und verbindlich geregelt werden. Hierzu zählt:
- Frühzeitige Information über Vorhaben und Projekte der Fachbereiche, die es zu konkretisieren gilt,
- transparente Entscheidungsprozesse,
- klare Ziel- und Rahmensetzungen,
- verständliche Information durch eine gute Öffentlichkeitsarbeit,
- unkomplizierte Übermittlung von Anregungen aus der Bürgerschaft an die Verwaltung,
- nachvollziehbare Erläuterung der Entscheidungen unter Berücksichtigung der Bürgerbeteiligung.
Voraussetzung für eine Koordination und Organisation der Beteiligungsprozesse ist die Bereitstellung personeller und finanzieller Ressourcen.
Die Verwaltung ist der Ansicht, dass eine Erarbeitung der Grundlagen für eine Bürgerbeteiligungssatzung in einem kooperativen Prozess zwischen Bürgerschaft, Verwaltung und Politik erfolgen sollte. Eine Recherche in Städten, die bereits eine Bürgerbeteiligungssatzung erarbeitet haben, hat ergeben, dass in einem vorbereiteten Prozess ein Arbeitskreis aus Politik und Verwaltung gebildet wurde, der die unterschiedlichen Auffassungen zu einer Beteiligung der Bürgerschaft an Prozessen zusammengeführt hat. Ebenso hat bei der Erarbeitung einer Beteiligungssatzung eine Organisation z.B. die Bertelsmann-Stiftung für eine Moderation und fachliche Begleitung gesorgt. Die Frage, ob und in welcher Form die Bürgerschaft in den Prozess einbezogen wird, sollte im Arbeitskreis geklärt werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, einen Arbeitskreis aus je einem Vertreter der im Rat vertretenen Fraktionen, dem Bürgermeister, dem Leiter des Fachbereiches Büro des Bürgermeisters und ggfls. einem Moderator zu bilden. Die Verwaltung schlägt vor, mit der Bertelsmann-Stiftung Kontakt aufzunehmen und entsprechende Modalitäten zu ermitteln.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, einen Entwurf für eine Bürgerbeteiligungssatzung zu erarbeiten. Hierzu soll ein Arbeitskreis aus Vertretern der Politik und der Verwaltung gebildet werden. Für eine Moderation wird die Verwaltung mit der Bertelsmann-Stiftung Kontakt aufnehmen und die Modalitäten ermitteln.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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62,8 kB
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