Entscheidungsvorlage - VO/3735/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Nutzung des Stadtarchivs wurde bislang nicht durch eine städtische Archivordnung geregelt, obwohl § 6 Absatz 1 in Verbindung mit § 10 Absatz 1 des Landesarchivgesetzes Nordrhein-Westfalen (ArchivG NRW) für kommunale Archive eine Benutzungsordnung vorsieht.

Es wird daher vorgeschlagen, eine Nutzungs- und eine Entgeltordnung zu erlassen, damit dieses Erfordernis künftig erfüllt ist. In der Entgeltordnung werden auch diejenigen entgeltpflichtigen Leistungen geregelt, die bisher für das Archiv in der Verwaltungsgebührensatzung zu finden waren.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Der Beschluss hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Das Einnahmeergebnis beim Sachkonto 431100 (Verwaltungsgebühren/Gebühren für Archivauskünfte), Produkt 011003 Archiv, für das Haushaltsjahr 2015 betrug 229,67 Euro. Die Einnahmen resultieren ausschließlich aus Auskünften aus dem Bereich des Personenstandsarchivguts.

Darüber hinaus wird nur mit geringfügigen Mehreinnahmen gerechnet.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt

1. die anliegende Nutzungsordnung für das Stadtarchiv Wegberg

2. die anliegende Entgeltordnung für das Stadtarchiv Wegberg.

 

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Anlagen

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