Empfehlungsvorlage - VO/3602/16-1
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der CDU-Fraktion gem. § 20 der Geschäftsordnung des Rates vom 26.04.2016; hier: "KFZ-Angelegenheiten; Rückgabe der Aufgabe an den Kreis"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Finale Freigabe:
- Schulz, Ulrich
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (mit PersA)
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Vorberatung
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20.09.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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25.10.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg
Die CDU Fraktion stellte mit Schreiben vom 26.04.2016 gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg den Antrag, der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, zu prüfen, ob die Erteilung von Fahr- und Beförderungserlaubnissen und die KFZ-Angelegenheiten zur Bearbeitung an den Kreis Heinsberg zurück gegeben werden kann.
In der Begründung wurde angeführt, dass diese Dienstleistungen für den Haushalt keinen nennenswerten Ertragsposten darstellen, aber zu Personalkosten führen.
Vor dem Hintergrund der Reduzierung von Standards auch im Bereich der Verwaltungsdienstleistungen halte die CDU-Fraktion die Aufwendungen für vermeidbar.
Die Vereinbarung mit dem Kreis Heinsberg ließe sich prinzipiell sicherlich lösen. Da aber die Aufgaben 2002 nicht unter fiskalischen Gesichtspunkten in das Angebot des Bürgerservice der Stadt Wegberg übernommen wurden, sondern der Servicegedanke für die Bürger/innen im Vordergrund stand, empfiehlt es sich insbesondere unter den derzeitigen Etatbedingungen einen Kosten-Nutzen-Vergleich vorzunehmen, in den die Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen sind.
Dieser Service für die Bürgerinnen und Bürger wird, wie in Wegberg, auch in allen anderen Kommunen des Kreises Heinsberg angeboten. Die einzige Ausnahme bildet die Kreisstadt selber, was nachvollziehbar ist, da sie auch Sitz des Kreisstraßenverkehrsamtes ist.
Wenn also dieses Leistungsangebot flächendeckend als sinnvoll erachtet wird, sind neben den tatsächlich bei der Stadt Wegberg verbleibenden Einnahmen auch die Kosten genauer zu betrachten, um festzustellen, ob es hier ein deutliches Missverhältnis gibt.
Grundsätzlich lassen sich für die Produktkonten 020800 und 020900 im Schnitt der Jahre 2013 – 2015
folgende Einnahmen feststellen:
020800 431100 1.263,00 €
020900 43110013.505,00 €,
davon waren an den Kreis Heinsberg und an das Kraftfahrtbundesamt durchschnittliche Beträge in Höhe von 10.890,00 € abzuführen. Die der Stadt Wegberg verbleibende durchschnittliche Gebühreneinnahme betrug demnach 3.878,00 €.
Dem gegenüber stehen die erforderlichen Personalaufwendungen, die für die zu Grunde liegende Leistungserbringung erforderlich sind. Hierzu wurden erst im Frühjahr 2016 neue Stellenbeschreibungen mit Stellenanteilen je Produkt für den Bürgerservice gefertigt, die dann in LOGA, dem System zur Personalkostenverteilung übernommen wurden.
Die Personalkostenanteile, die im Haushalt 2016 zugeordnet sind, wurden noch durch den sehr hohen Beratungsbedarf früherer Umtauschkampagnen, EU- Kartenführerschein, internationaler Führerschein beeinflusst.
Eine Erhebung dieses Jahres ergab, dass durchschnittlich für beide Produkte 128 Fälle je Monat bearbeitet wurden. Der benötigte Zeitaufwand belief sich auf 22 Stunden im Monat. Der reine brutto Arbeitgeberlohnkostenbetrag einer als repräsentativ angenommenen Gruppe EG 6 Stufe 5, ebenfalls als durchschnittlicher Kostenaufwand gewählt, beläuft sich derzeit für diese Tätigkeiten auf
6.188,16 € je Jahr.
Dieser Bedarf steht in keinem Verhältnis zu den tatsächlich unter den beiden Produkten ausgewiesenen Personalkosten im Haushalt. Ursächlich hierfür ist zum einen der zuvor genannte höhere Arbeitsaufwand in den vergangenen Jahren. Zum anderen fließen in den Personalkostenaufwand für Straßenverkehrsamtsangelegenheiten noch die Auskunftstätigkeiten für das Straßenverkehrsamt ein, die jedoch originäre Aufgaben des Bürgerservice sind und nicht Gegenstand der Vereinbarung mit dem Kreis.
Bei der Abwägung zwischen Einnahme und Aufwand sind darüber hinaus Kostenanteile, wie Sachkosten der Arbeitsplätze, Verwaltungs- und Fachbereichs- “Overhead“ außer Acht zu lassen, da diese bei einer Rückgabe der Aufgaben mit einem Stellenanteil von 0,13 einer Vollzeitstelle an den Kreis nicht eingespart werden.
Das unter den Produkten für “Straßenverkehrsamtsangelegenheiten“ im Laufe der letzten Jahre freigewordene Stellenpotential wurde im gleichen Zuge gebunden und benötigt zur Kompensation der Mehrarbeit durch die Einführung der digitalen Personalausweise und Reisepässe, das neue Melderecht sowie die zeitintensive melderechtliche Erfassung von Asylbewerbern.
Für den Haushalt 2017 werden die Personalkostenanteile des Bürgerservice den neuen Auswertungen entsprechend auf die Produkte verteilt werden, so dass auf die beiden Produkte Fahr- und Beförderungserlaubnisse, KFZ-Angelegenheiten einschließlich der Overhead-Kostenanteile Personalkosten von jährlich etwa 8.700,00 € (ca. 6.300,00 € ohne Overhead) einschließlich tariflicher Erhöhungen verteilt werden.
Diesen stehen die bei der Stadt verbleibenden Gebühreneinnahmen i. H. v. etwa 4.000,00 € gegenüber.
Demnach müssten für diese Nettoersparnis i. H. v. etwa 2.300,00 € jährlich im Durchschnitt 1.536 Bürger/innen in den vorgenannten Angelegenheiten das Straßenverkehrsamt des Kreises in Heinsberg aufsuchen.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Durch die Beibehaltung der Serviceleistungen zu Fahr- und Beförderungserlaubnissen sowie zu KFZ-Angelegenheiten entstehen der Stadt Wegberg keine zusätzlichen Kosten. Die notwendigen Personalaufwendungen wurden im Sachverhalt beschrieben.
Alternativen:
Alternativen werden seitens der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt-und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat der Stadt Wegberg möge beschließen, die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde zur Erteilung von Fahr- und Beförderungserlaubnissen sowie zu KFZ-Angelegenheiten weiterhin für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wegberg beim Bürgerservice der Stadt wahrnehmen zu lassen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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427,5 kB
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