Empfehlungsvorlage - VO/3688/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Beschluss des Rates vom 05.07.2016 hat die Verwaltung den Auftrag erhalten, die Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wegberg - Gebührentarif, zuletzt geändert durch die Satzung vom 27.05.2011, zu überarbeiten.

 

Die Tarife sind zuletzt 2011 angepasst worden, sodass eine dem durch Tarifsteigerungen vermehrten Verwaltungsaufwand entsprechende Steigerung der Gebühren vorgenommen werden kann. Durch die in der Anlage zu dieser Vorlage vorgeschlagenen Erhöhungen werden Mehrerträge von wenigstens ca. 500,00 € pro Jahr generiert. Gemäß § 5 Absatz 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) NRW dürfen Verwaltungsgebühren nur erhoben werden, wenn die Leistung der Verwaltung von dem Beteiligten beantragt worden ist oder wenn sie ihn unmittelbar begünstigt. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll gemäß § 5 Absatz 4 KAG NRW die voraussichtlichen Aufwendungen für den betreffenden Verwaltungsbereich nicht übersteigen.

 

Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes sollten die Möglichkeiten der Ertragssteigerung ausgeschöpft werden.

 

Die geänderten Gebühren liegen in einem angemessenen Rahmen. Auch der Vergleich mit anderen Nachbarstädten zeigt, dass die angestrebte Gebührensteigerung verhältnismäßig ist.

 

Eine zusätzliche Tabelle im Anhang dieser Vorlage zeigt den Betrag der Erhöhung auf.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die anliegende neue Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wegberg zu beschließen.

 

 

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Anlagen

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