Entscheidungsvorlage - VO/3744/16
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage der CDU-Fraktion vom 28.09.2016 zur Auftragsvergabe Masterplan für den Siedlungsschwerpunkt Wegberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Schroeders, Friedel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Kenntnisnahme
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25.10.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Datum vom 28.09.2016 hat die CDU-Fraktion eine Anfrage gemäß § 21 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg zur Auftragsvergabe des Masterplanes für den Siedlungsschwerpunkt Wegberg gestellt (siehe Anlage 1).
Die einzelnen Fragen werden durch die Verwaltung wie folgt beantwortet:
- Frage:
Welche Aufgabenstellung zur Anfertigung des Masterplanes ist den Planungsbüros seitens der Verwaltung gestellt worden?
Antwort zur 1. Frage:
Das Anschreiben zur Angebotsabfrage ist in Kopie als Anlage 2 beigefügt.
- Frage:
Welche konkreten Vorteile entstehen der Stadt Wegberg durch Erstellung des Masterplanes?
Antwort zur 2. Frage:
Aufgrund der Flächendimension der bereits ausgewiesenen und geplanten Wohnbauflächenpotenziale innerhalb des Siedlungsschwerpunktes in einer zukünftigen Gesamtgröße von fast 40 ha besteht die Erfordernis einer stadtentwicklungspolitischen Ausrichtung der Stadt im Konsens (Verwaltung, Politik, Bürger). Der Masterplan soll als Basis für die weitere Entwicklung für den Siedlungsschwerpunkt fungieren und zugleich die zukünftige Erschließungs-, Bau- und Grünstruktur für die neu geplanten Wohnbauflächen zwischen den Straßen In Gerichhausen und Grenzlandring konkretisieren. Bezogen auf diesen Teilraum soll der Masterplan ferner Auswirkungen auf die technische sowie soziale Infrastruktur aufzeigen und nachfrageorientierten attraktiven Wohnraum für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen darstellen. Auf der Grundlage des Masterplanes kann dann die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen und für einzelne Bauabschnitte, unter Berücksichtigung der Flächenverfügbarkeit, konkrete Bebauungspläne abgeleitet werden. Die Abschnitte sind so zu wählen, dass eine Integration der Neubürger sichergestellt werden kann. Eine detaillierte Sachdarstellung ist der Vorlage VO/3516/16 zur Sitzung des Fachausschusses am 05.04.2016 zu entnehmen.
- Frage:
Für welchen Zeitraum können Informationen aus dem Masterplan zur Umsetzung herangezogen werden, ohne den Masterplan fortzuschreiben?
Antwort zur 3. Frage:
Die dem Masterplan zugrunde gelegten Daten sollten nach etwa 5 Jahren überprüft und der Masterplan ggfls. angepasst werden.
- Frage:
Welche Nachteile entstehen der Stadt Wegberg, wenn der Masterplan nicht durch ein externes Büro erstellt wird, sondern das städtebauliche Konzept, basierend auf bekannten Daten der Quartiersentwicklung, seitens der Verwaltung aufgestellt wird?
Antwort zur Frage 4:
Die Daten aus dem Sozialraummonitoring reichen als Grundlage für die Erarbeitung des Masterplanes nicht aus. Daher werden die erforderlichen Daten (Bestandsaufnahme, Bedarfslage, Einwohnerentwicklung, Entwicklungsreihenfolge, Entwicklungsgeschwindigkeit, Auswirkungen auf soziale und technische Infrastruktur usw.) erst im Rahmen der Erarbeitungsphase des Masterplanes ermittelt. Für die Bearbeitung wird von einem Zeitrahmen von sechs bis neun Monaten ausgegangen. Entsprechendes Personal in der Verwaltung steht hierfür nicht zur Verfügung. Zudem bietet eine externe Vergabe die Chance des unvoreingenommenen „Blickes von außen“.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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65,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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