Entscheidungsvorlage - VO/3740/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die geltende Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg sieht in § 29 Abs. 2 S. 1 und S.2 vor, dass eine Schriftführerin bzw. ein Schriftführer bestellt wird.

 

Hierzu schlägt die Verwaltung folgendes vor:

 

Der Rat der Stadt Wegberg bestellt den Stadtinspektor Herrn Peter Jung zum Schriftführer. Als Vertreter/in von Herrn Jung bestellt der Rat die Verwaltungsfachangestellte Frau Christina Köntges.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt , den Stadtinspektor Herrn Peter Jung als Schriftführer für seine Sitzungen zu bestellen.

 

Ebenso beschließt er, die Verwaltungsfachangestellte Frau Christina Köntges weiterhin als stellvertretende Schriftführerin für seine Sitzungen zu bestellen.

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