Entscheidungsvorlage - VO/3753/16
Grunddaten
- Betreff:
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Aufhebung von Haushaltssperren nach §81 Abs.4 GO, hier: Verschiedene Maßnahmen der Instandhaltung an der Gemeinschaftsgrundschule Am Beeckbach und der Kastanienschule Rath-Anhoven
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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25.10.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Bezug genommen wird auf die Vorlage VO/3690/16 „Aufhebung von Haushaltssperren nach § 81 Abs. 4 GO“, die in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.09.2016 behandelt wurde.
In der Sitzung des Ausschusses wurde keine Beschlussempfehlung an den Rat zur Aufhebung der Haushaltssperren gefasst. Stattdessen bat der Ausschuss um detailliertere Informationen zu den einzelnen Maßnahmen für die nächste Sitzung des Rates der Stadt Wegberg am 25.10.2016.
In dieser Vorlage wird im Folgenden über verschiedene, mit einem Sperrvermerk belegte Maßnahmen der Instandhaltung an den Gebäuden der Gemeinschaftsgrundschule Am Beeckbach und der Kastanienschule Rath-Anhoven näher informiert.
Grundschule Beeck Erneuerung einer Fensteranlage im Foyer 6.000,- €
(03 01 02 521100)Instandhaltungsmaßnahme:
Die betreffende Fensteranlage im Eingangs-
Foyer des Schulgebäudes ist aufgrund ihres
baulichen Zustands dringend erneuerungsbe-
dürftig
Grundschule BeeckAußenwandisolierung Kellergeschoss 11.000,- €
(03 01 02 721199)Instandhaltungsrückstellung R 053:
Die betreffende Außenwandfläche des Kellerge-
schosses ist nach Rückbau des dort noch im
Erdreich verbliebenen Öltanks aufgrund auf-
tretender Feuchteschäden im Gebäudeinneren
gegen eindringende Feuchtigkeit abzudichten
Grundschule BeeckInstandhaltung Holzfenster/Außenanstrich 8.062,- €
(03 01 02 721199)Restmittel aus Instandhaltungsrückstellung R 037:
Holzfenster und Holz-Außenbauteile sind durch
Reparaturen, Anstriche und Schutzmaßnahmen
instand zu halten
GS Rath-AnhovenDacheindeckung und Wärmedämmung 1.BA 14.000,- €
(03 01 05 721199)Dacheindeckung und Wärmedämmung 2.BA 30.000,- €
Instandhaltungsrückstellungen R 073 + R 323:
Dringend erforderliche Dachsanierung des
Daches über der Pausenhalle des Schulhofes
mit Nebenräumen und WC-Anlagen
Aufgrund des zeitlich weit fortgeschrittenen Jahres kann lediglich ein Teil der vorgenannten Maßnahmen noch in 2016 durchgeführt oder begonnen werden.
Es handelt sich um erforderliche Maßnahmen der Instandhaltung und um Maßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen, die dem Substanzerhalt und dem Werterhalt der Gebäude dienen. Daher soll die Aufhebung der Sperrvermerke unabhängig von der Frage des Durchführungstermins erfolgen.
Für Maßnahmen, die im laufenden Jahr nicht mehr durchgeführt oder nur begonnen werden können, werden die Mittel für den Haushaltsplan 2017 in entsprechender Höhe erneut angemeldet.
Die vorgeschlagene Aufhebung der Haushaltssperren in dieser Vorlage und den Vorlagen der beiden nächsten Tagesordnungspunkte ist unabhängig von der durch den Rat eingeforderten Potentialanalyse der einzelnen Grundschulstandorte zu sehen. Der Rat hatte sich in seinem Beschluss und in der Diskussion für den Erhalt aller Grundschulstandorte ausgesprochen. Die eingeforderte Potentialanalyse soll u.a. aufzeigen, wie Schulraum, der nicht als solcher genutzt wird, einer anderen und ggf. rentierlichen Nutzung zugeführt werden kann.
Die Instandhaltungsmaßnahmen an den einzelnen Grundschulen sind unabhängig einer anderen Nutzung von Schulraum durchzuführen und dienen der Standortsicherung
