Entscheidungsvorlage - VO/3753/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Bezug genommen wird auf die Vorlage VO/3690/16 „Aufhebung von Haushalts­sperren nach § 81 Abs. 4 GO“, die in der Sitzung des Haupt- und Finanzaus­schusses am 20.09.2016 behandelt wurde.

In der Sitzung des Ausschusses wurde keine Beschlussempfehlung an den Rat zur Aufhebung der Haushaltssperren gefasst. Stattdessen bat der Ausschuss um detailliertere Informationen zu den einzelnen Maßnahmen für die nächste Sitzung des Rates der Stadt Wegberg am 25.10.2016.

In dieser Vorlage wird im Folgenden über verschiedene, mit einem Sperrvermerk be­legte Maßnahmen der Instandhaltung an den Gebäuden der Gemeinschafts­grund­schule Am Beeckbach und der Kastanienschule Rath-Anhoven näher informiert.

 

Grundschule Beeck Erneuerung einer Fensteranlage im Foyer   6.000,- €

(03 01 02  521100)Instandhaltungsmaßnahme:

Die betreffende Fensteranlage im Eingangs-

Foyer des Schulgebäudes ist aufgrund ihres

bau­lichen Zustands dringend erneuerungsbe-

dürftig

 

Grundschule BeeckAußenwandisolierung Kellergeschoss 11.000,- €

(03 01 02  721199)Instandhaltungsrückstellung R 053:

Die betreffende Außenwandfläche des Kellerge-

schosses ist nach Rückbau des dort noch im

Erdreich verbliebenen Öltanks aufgrund auf-

tretender Feuchteschäden im Gebäudeinneren

gegen eindringende Feuchtigkeit abzudichten

 

Grundschule BeeckInstandhaltung Holzfenster/Außenanstrich   8.062,- €

(03 01 02  721199)Restmittel aus Instandhaltungsrückstellung R 037:

Holzfenster und Holz-Außenbauteile sind durch

Reparaturen, Anstriche und Schutzmaßnahmen

instand zu halten

 

GS Rath-AnhovenDacheindeckung und Wärmedämmung 1.BA 14.000,- €

(03 01 05  721199)Dacheindeckung und Wärmedämmung 2.BA 30.000,- €

Instandhaltungsrückstellungen R 073 + R 323:

Dringend erforderliche Dachsanierung des

Daches über der Pausenhalle des Schulhofes

mit Nebenräumen und WC-Anlagen

 

 

Aufgrund des zeitlich weit fortgeschrittenen Jahres kann lediglich ein Teil der vorge­nannten Maßnahmen noch in 2016 durchgeführt oder begonnen werden.

Es handelt sich um erforderliche Maßnahmen der Instandhaltung und um Maßnah­men aus Instandhaltungsrückstellungen, die dem Substanzerhalt und dem Wert­erhalt der Gebäude dienen. Daher soll die Aufhebung der Sperrvermerke unab­hängig von der Frage des Durchführungstermins erfolgen.

Für Maßnahmen, die im laufenden Jahr nicht mehr durchgeführt oder nur begon­nen werden können, werden die Mittel für den Haushaltsplan 2017 in entsprechen­der Höhe erneut angemeldet.

 

Die vorgeschlagene Aufhebung der Haushaltssperren in dieser Vorlage und den Vorlagen der beiden nächsten Tagesordnungspunkte ist unabhängig von der durch den Rat eingeforderten Potentialanalyse der einzelnen Grundschulstandorte zu sehen. Der Rat hatte sich in seinem Beschluss und in der Diskussion für den Erhalt aller Grundschulstandorte ausgesprochen. Die eingeforderte Potentialanalyse soll u.a. aufzeigen, wie Schulraum, der nicht als solcher genutzt wird, einer anderen und ggf. rentierlichen Nutzung zugeführt werden kann.

Die Instandhaltungsmaßnahmen an den einzelnen Grundschulen sind unab­hängig einer anderen Nutzung von Schulraum durchzuführen und dienen der Stand­ortsicherung

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wegberg beschließt die Aufhebung der insgesamt fünf Sperr­vermerke auf Maßnahmen der Instandhaltung gemäß obiger Auflistung an den Gebäuden der Gemeinschaftsgrundschule Am Beeckbach und der Kastanien­schule Rath-Anhoven.

 

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