Entscheidungsvorlage - VO/3757/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Bezug genommen wird auf die Vorlage VO/3690/16 „Aufhebung von Haushalts­sperren nach § 81 Abs. 4 GO“, die in der Sitzung des Haupt- und Finanzaus­schusses am 20.09.2016 behandelt wurde.

In der Sitzung des Ausschusses wurde keine Beschlussempfehlung an den Rat zur Aufhebung der Haushaltssperren gefasst. Stattdessen bat der Ausschuss um detailliertere Informationen zu den einzelnen Maßnahmen für die nächste Sitzung des Rates der Stadt Wegberg am 25.10.2016.

 

In dieser Vorlage wird über die mit einem Sperrvermerk belegte Maßnahme „Erneue­rung der Heizung der Grundschule Merbeck“ informiert. Hierfür sind im Haushalts­plan 2016 unter dem Produktsachkonto  03 01 04  521100  Mittel in Höhe von 78.000,- €  angemeldet worden.

Bei der Heizungsanlage der Grundschule in Merbeck handelt es sich um eine 37 Jahre alte Ölheizung aus dem Jahr 1979. Gemäß gesetzlicher Bestimmung der aktuellen Energieeinsparverordnung EnEV  §10 Abs. (1) Satz 2  darf eine Heizung, die vor dem 01.01.1985 eingebaut worden ist, ab 2015 nicht mehr betrieben werden.

In Satz 4  des gleichen Abs. (1) wird jedoch festgelegt, dass dieses Verbot nicht für Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel gilt.

Da es sich bei der Heizung der Grundschule Merbeck um einen solchen Nieder­temperatur-Heizkessel handelt, besteht daher entgegen der Erläuterung in der ursprüng­lichen Vorlage zur Aufhebung des Sperrvermerks derzeit keine gesetzliche Pflicht zur Erneuerung der Heizungsanlage.

 

Technischer Zustand der Heizungsanlage und Sanierungskosten

Die Heizungsanlage weist ein Alter von 37 Jahren auf. Der Ölbrenner der Heizung musste im Jahr 2008 ausgetauscht werden und ist daher neueren Baujahrs. Weiter­hin wurden in den vergangenen Jahren Steuerungsmodule ausgetauscht. Störun­gen im Betrieb der Anlage hat es in letzter Zeit nicht gegeben.

Die Erneuerung der Heizungsanlage ist aus energetischen Gründen zu empfehlen. Bei Einbau einer neuen Gas-Brennwertheizung mit geschätzten Gesamtkosten von 78.000,- €  brutto würde die Heizkosteneinsparung überschläglich rund 3.100,- € brutto jährlich betragen.

 

Zentrale Warmwasserbereitung durch die Heizungsanlage

Die Warmwasserbereitung für schulische Zwecke erfolgt im Gebäude dezentral an verschiedenen Stellen (OGS-Küche, Behinderten-WC, Sekretariat, Hausmeister­raum) mittels Durchlauferhitzern bzw. 5-Liter-Gerät. Für schulische Zwecke wird kein Warmwasser zentral durch die Heizungsanlage erzeugt.

Im Kellergeschoss des Schulgebäudes steht jedoch dem benachbarten Sportverein  SV Merbeck 1912 e.V.  ein Umkleide- und Duschbereich mit insgesamt zehn Duschen zur Verfügung. Die hierfür erforderliche Warmwasserbereitung und –vorhaltung erfolgt zentral über die Heizungsanlage.

Dem Sportverein ist es bereits seit einigen Jahren nicht möglich, Duschmöglich­keiten für seinen Sportbetrieb im neu errichteten eigenen Vereinsheim zu realisie­ren. Wann dem Verein dies möglich ist, und wann dadurch auf die Warmwasser­bereitung verzichtet werden könnte, kann aktuell nicht prognostiziert werden.

Wäre die Warmwasserbereitung bei der Erneuerung der Heizungsanlage nicht mehr erforderlich, könnte der Heizkessel kleiner dimensioniert werden. Die daraus resultierenden Minderkosten würden rund 3.000,- €  brutto betragen.

Die derzeit jährlich anfallenden Energiekosten zur Warmwasserbereitung und –vorhaltung für den Duschbereich betragen geschätzt rund 2.400,- €  brutto. Dem­gegen­­über stehen Nutzungsentgelte des Sportvereins an die Stadt Wegberg in Höhe von 399,80 €  jährlich.

 

Die Verwaltung empfiehlt die Erneuerung der Öl-Heizungsanlage der Grundschule Merbeck aufgrund ihres mit 37 Jahren hohen Alters und der damit verbundenen Gefahr des Ausfalls, sowie aus energetischen Gründen. Es wird vorgeschlagen, eine Gas-Brennwert-Heizungsanlage mit geschätzten Kosten von 78.000,- € auszuführen.

 

 

Hinweis zur Warmwasserbereitungsanlage

Die Erneuerung der Heizungsanlage der Grundschule mit Kosten in Höhe von 78.000,- €  beinhaltet nicht die Sanierung der Warmwasserbereitungs­anlage für den Sportverein.

Die Warmwasserbereitungsanlage ist gleichen Alters wie der Heizkessel, eine zwingende gesetzliche Notwendigkeit zur Erneuerung besteht jedoch aktuell, wie für Heizungsanlage, nicht.

Aus energetischer Sicht wäre eine Sanierung zwar empfehlenswert, es ließen sich jedoch überschläglich lediglich weitere 700,- €  Heizkosten einsparen. Demgegenüber stehen zusätzliche Kosten für die Sanierung der Warmwasserbereitungsanlage von insgesamt rund 30.000,- €.

Diese Kosten fallen an, sobald bei einer Störung oder einem Ausfall der Warmwasserbereitung eine Reparatur nicht mehr in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der neuen Trinkwasserverordnung möglich ist und die Anlage komplett erneuert werden muss.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Warmwasserbereitungsan­lage aktuell nicht zu erneu­ern. Stattdessen sollten zeitnah Gespräche mit dem Sportverein über die zukünftige Notwendigkeit der Nutzung der Umkleide- und Duschbereiche im Schulgebäude  geführt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wegberg beschließt die Aufhebung des Sperrvermerks für die Er­neuerung der Heizungsanlage der Grundschule Merbeck im Haushaltsplan 2016 und beauftragt die Verwaltung mit der Planung und dem Einbau einer Gas­brennwert-Heizungsanlage mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 78.000,- € . Die Maßnahme soll in den Jahren 2016 und 2017 geplant und realisiert werden.

Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt im Sinne möglicher Kosteneinsparungen mit dem Sportverein Gespräche über die zukünftige Notwendigkeit der Umkleide- und Duschbereiche im Schulgebäude zu führen.

 

 

Alternativer Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wegberg beschließt, den Sperrvermerk für die Erneuerung der Heizungsanlage der Grundschule Merbeck im Haushaltsplan nicht aufzuheben und beauftragt die Verwaltung, die Erneuerung erst mittelfristig in den nächsten Jahren durchzuführen.

Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt im Sinne möglicher Kosteneinsparungen mit dem Sportverein Gespräche über die zukünftige Notwendigkeit der Umkleide- und Duschbereiche im Schulgebäude zu führen.

 

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