Entscheidungsvorlage - VO/3779/16
Grunddaten
- Betreff:
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Genehmigung einer außerplanmäßigen Auszahlung sowie Mitteilung betreffend "Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen" im II. und III. Quartal
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Vorberatung
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25.10.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 9 der Haushaltssatzung 2016 sind außerplanmäßige Auszahlungen ab einer Größenordnung von 25.000 € als erheblich im Sinne des § 83 Abs. 2 GO NRW anzusehen und bedürfen somit der voherigen Zustimmung des Rates.
Die Fahrbahndecke der Beecker Straße zwischen den Straßen Heidekamp und Freiheider Straße war im Haushaltsplan 2016 für das Jahr 2017 eingeplant. Die Sanierung eines Teilstücks soll nun aufgrund des schlechten Allgemeinzustandes vorgezogen werden. Es bestehen Unfallgefahren, die eine Unabweisbarkeit der Auszahlung begründen. Über die Auftragsvergabe wird in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Abwasser berichtet.
Es sind nun Mittel in Höhe von 40.000 € bereitzustellen. Die außerplanmäßige Auszahlung soll durch Minderauszahlung bei der Investitionsmaßnahme 120101S917 Straßensanierung Rheinweg gedeckt werden. Diese Maßnahme wird auf das nächste Jahr verschoben.
Weiterhin werden dem Rat die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen unterhalb der Erheblichkeitsgrenze gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zur Kenntnis gebracht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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35,4 kB
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