Entscheidungsvorlage - VO/3779/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 9 der Haushaltssatzung 2016  sind außerplanmäßige Auszahlungen ab einer Größenordnung von 25.000 € als erheblich im Sinne des § 83 Abs. 2 GO NRW anzusehen und bedürfen somit der voherigen Zustimmung des Rates.

 

Die Fahrbahndecke der Beecker Straße zwischen den Straßen Heidekamp und Freiheider Straße war im Haushaltsplan 2016 für das Jahr 2017 eingeplant. Die Sanierung eines Teilstücks soll nun aufgrund des schlechten Allgemeinzustandes vorgezogen werden. Es bestehen Unfallgefahren, die eine Unabweisbarkeit der Auszahlung begründen. Über die Auftragsvergabe wird in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Abwasser berichtet.

 

Es sind nun Mittel in Höhe von 40.000 € bereitzustellen. Die außerplanmäßige Auszahlung soll durch Minderauszahlung bei der Investitionsmaßnahme 120101S917 Straßensanierung Rheinweg gedeckt werden. Diese Maßnahme wird auf das nächste Jahr verschoben.

 

Weiterhin werden dem Rat die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen unterhalb der Erheblichkeitsgrenze gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zur Kenntnis gebracht.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat stimmt der außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 40.000 € zur Sanierung eines Straßenteilstücks an der Beecker Straße zu.

 

Der Rat nimmt die Liste zu den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis.

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Anlagen

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