Mitteilungsvorlage - VO/3806/16
Grunddaten
- Betreff:
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Erforderlich gewordene Baumfällungen auf der Alten Landstraße / Klinkum
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Baubetriebshof
- Finale Freigabe:
- Pape, Ingmar
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben (BUV)
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Kenntnisnahme
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08.11.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Alte Landstraße im Stadtteil Klinkum ist innerhalb der gesamten Ortsdurchfahrt, im Bereich der Gehwege beidseits der Straße mit Bäumen bepflanzt. Bei den Bäumen handelt es sich um Blutpflaumen (Prunus cerasifera ´Nigra´), welche als Hochstamm/ Alleebaum erzogen wurden. Die Bäume haben ein Alter von 35 – 40 Jahren und stehen seit rund 30 Jahren an ihrem Standort. Insgesamt stehen noch 37 Bäume in dem Bereich, der der Pflege durch die Stadt Wegberg unterliegt.
Im Laufe der letzten Jahre wurden immer wieder vereinzelt Bäume gefällt, da ihre Standsicherheit nicht mehr gegeben war. Grund hierfür war meistens der schlechte Standort und vor Allem eine pilzliche Infektion mit dem Pflaumen – Zunderschwamm.
Inzwischen ist nunmehr nahezu der gesamte Bestand mit oben genanntem Pilz infiziert, auch wenn noch nicht an jedem Baum Pilzfruchtkörper sichtbar sind.
Bei insgesamt 17 Bäumen kann die Bruch- und damit die Verkehrssicherheit nun nicht mehr sichergestellt werden. Diese 17 Bäume verteilen sich auf die gesamte Länge der Ortsdurchfahrt und müssen in Kürze gefällt werden.
Die Baumwurzeln werden nach der Fällung ausgefräßt und die Baumstandorte dann der jeweiligen Umgebung entsprechend hergerichtet. Eine Nachpflanzung ist als wenig sinnvoll zu erachten. Zum Einen besteht aufgrund der anderen, noch stehenden Bäume aus dem Altbestand ein enormer Befallsdruck, weshalb neu gepflanzte Bäume innerhalb kürzester Zeit ebenfalls befallen werden könnten. Zudem ist bei pilzlichen Schaderregern an Bäumen davon auszugehen, dass sich Pilzsporen im Boden ablagern, und auch von dieser Seite aus zu einem Befall an zu pflanzenden Jungbäumen führen können. Zum Anderen wäre die Vorbereitung der neu entstehenden Baumstandorte derart aufwändig, dass dies aus Sicht der Verwaltung nicht mit der aktuellen, finanziellen Lage der Stadt Wegberg zu vereinen ist.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Die Fällung der Bäume wird einschließlich der Abfuhr alles anfallenden Materials durch Mitarbeiter des Baubetriebshofes vorgenommen. Das Häckselgut des Kronenmaterials wird als Mulchmaterial in städtischen Anlagen verwertet oder ertragswirksam an Bürger veräußert. Das anfallende Stammholz wird je nach tatsächlicher Qualität ebenfalls ertragswirksam veräußert oder alternativ relativ kostenneutral durch ein externes Unternehmen gehäckselt. Externe Kosten entstehen durch das Ausfräsen der Baumwurzeln in Höhe von ca. 41€ je Baum (= gesamt rund 700€) sowie bei der Entsorgung des Fräsgutes. Hier ist mit Gesamtkosten i.H.v. rund 380,00€ zu rechnen.
Für die Herrichtung der vormaligen Baumstandorte ist je Standort mit externen Kosten in Höhe von ca. 8,20 € (= gesamt rund 140€) zu rechnen.
Vorgenannten Schätzungen zur Folge entstehen bei der Gesamtmaßnahme somit externe Kosten in Höhe von rund 1.220 €.
Die erforderlichen, konsumtiven Haushaltsmittel stehen beim Sachkonto 12 01 01 – 5221 20 (Deckungskreis mit dem Sachkonto 12 01 01 – 5221 21) noch in ausreichender Höhe bereit.
Alternativen:
Keine Vorschläge der Verwaltung.
