Entscheidungsvorlage - VO/3809/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Jahr 2007 wurde für den Fachbereich Baubetriebshof ein LKW mit Ladekran beschafft. Seither wird dieses Fahrzeug in nahezu allen Arbeitsbereichen regelmäßig eingesetzt und stellt bei einer Vielzahl von Arbeiten eine große Hilfe für die ausführenden Kollegen dar. Nahezu jede Kommune (bzw. deren Bauhof) setzt, ebenso wie eine Vielzahl von  Tiefbau – Unternehmen, ein solches Fahrzeugsystem ein, da der ständig mitgeführte Ladekran vielfach ein zweites Fahrzeug (Bagger) ersetzt und somit eine extrem hohe Wirtschaftlichkeit erzielt werden kann. Der einzig entscheidende Nachteil am eingesetzten Fahrzeug ist derzeit die Nutzlast von aktuell nur 660kg. Auch als Laie erkennt man schnell, dass hierdurch ein großes Hindernis für wirtschaftliches Arbeiten besteht. Zwecks der genauen Sachdarstellung wird auf die umfangreichen Antworten auf die Rückfragen zum Haushalt 2015 und 2016 für Sitzungen des Haupt- und Finanzausschuss vom 27.10.2015 und 12.04.2016 verwiesen. Der Vereinfachung halber sind die Formulierungen als Anlage beigefügt. Zu diesen Ausführungen hat sich zwischenzeitlich lediglich eine Änderung ergeben, welche das abzustoßende Fahrzeug betrifft. Während in vorgenannten Unterlagen noch ausgeführt wird, dass das Altfahrzeug mit Ladekran umgebaut sowie erhalten und hierfür ein anderer LKW abgestoßen werden soll, hat sich zwischenzeitlich eine andere Variante als sinnvoller herausgestellt. Vielmehr haben genaue Überprüfungen gezeigt, dass das bestehende Ladekran – Fahrzeug auch ohne den Ladekran zu wenig Nutzlast bietet, und somit ausgesondert werden soll. Das Fahrzeug hat derzeit einen KM – Stand von etwas über 190.000km. Die Abschreibung dieses Fahrzeugs endet am 30.11.2017. Der Rest – Buchwert mit Stand des 31.10.2016 beträgt 4.874,97€. Vergleichbare Fahrzeuge erzielen derzeit Verkaufserlöse von rund 20.000€.

Auf die Notwendigkeit der Beschaffung wird hiermit hingewiesen.

 

Im Leistungsverzeichnis sollen mindestens folgende Angaben gemacht werden:

Grundfahrzeug:

-Fahrgestell mit 2 Achsen, verwindungssteif und korrosionsbeständig

-Normalfahrerhaus mit 2 Türen und mindestens 2, maximal 3 Sitzen, Linkslenker

-Lackierung in RAL 2011 Tieforange (kommunalorange)

-2 Rundumkennleuchten, gelb (orange) im Bereich des Fahrerhausdaches

-Dieselmotor, Motorleistung zwischen 150KW und 230KW, aktuelle Abgasnorm (mindestens Euro6) , Dieselpartikelfilter oder vergleichbares abgasreduzierendes System (bitte kurze Erläuterung, mit welchen technischen Hilfsmitteln die Norm erreicht wird)

-Motorsteuerung und Abgasreinigungssystem auf Kurzstreckenbetrieb im kommunalen Bereich angepasst

-Hydraulikpumpe mit Tank, ausreichend dimensioniert für Kipperbetrieb, Kipperbetrieb mit Kippanhängern und für den Betrieb mit dem Ladekran

-Ausreichend dimensionierte(r) Batterie(n) und Generator für Kurzstreckenbetrieb

-Airbag, mindestens auf der Fahrerseite, ABS, ESP oder vergleichbare Sicherheitssysteme

-Bluetooth – Freisprecheinrichtung

-Garantie mindestens 24 Monate

-Warndreieck, Verbandskasten, Wagenheber, Bordwerkzeug im Lieferumfang

-Überführung

-Zulassung

-notwendige Zulassungsbescheinigungen

-notwendige Eintragungen für evtl. vorzunehmende Um- und Anbaubauten

-Geländetaugliche Ganzjahresbereifung

-Vollwertiges Reserverad mit Ganzjahresbereifung (wie oben)

-Kugelkopf – Anhängerkupplung für Anhängelast von mindestens 3.500kg

-Maul – Anhängerkupplung

-Elektrosatz für Anhängerelektrik, 13 Polig

-Steckdose für Anhänger ABS

-Hydraulik – Stecker für Kippvorrichtung von Anhängern

 

Aufbau:

-Ladekran, montiert hinter dem Fahrerhaus, mit ausreichend Steuerkreisen für den Betrieb von Zweischalen- bzw. Holzgreifern und vergleichbaren Anbaugeräten, Schnellwechsler für Montage von Anbaugeräten, Kran zusammenfaltbar, zusammengefaltete Lagerung hinter dem Fahrerhaus, Transportbreite max. in Kipperbreite (außen), Vorrichtung zum Anschlagen von Lasten, auch im Zweischalengreifer – Betrieb,  Stützen und Grundfunktionen des Kranes hydraulisch betrieben, Blinkleuchten (oder vergleichbare Warneinrichtungen) an den Abstützungen, Abstützüberwachung, Motor Start/ Stopp Schalter, Not – Aus – Schalter, Überlastanzeige/- Warnung, Steuerung per Funkfernsteuerung, Lieferung incl. Zweischalengreifer und Holzgreifer, je passend für Schnellwechsler - System am Kran

-Dreiseitenkipper mit Stahlbordwänden, Bordwandhöhe mindestens 50cm, seitliche Bordwände zum Öffnen nach unten (ca. 180°), Öffnen der seitlichen Bordwände mit Federseil – Unterstützung (oder vergleichbarem System zur Entlastung der Mitarbeiter), Heckklappe zum Öffnen nach unten und als Pendelbracke, Nutzlast des Kippers zur vollen Auslastung der Nutzlast, ergebend aus Trägerfahrzeug mit allen vorbeschriebenen Spezifikationen + Ladekran in oben genannten Spezifikationen, je im betriebsbereiten Zustand, Kipper in Fahrzeugfarbe (RAL 2011 Tieforange/ kommunalorange), aufsteckbare Bordwanderhöhungen aus Aluminium incl. Befestigungssatz hierzu > Vorrichtung zur schnellen Montage/ Demontage, Unterfahrschutz hochklappbar zur Beschickung von Straßenfertigern

-Betriebsfertige Montage aller Komponenten (Trägerfahrzeug, Kran, Kipper)

 

 

In den Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis, sollen unter Anderem folgende Angaben gemacht werden:

 

Bei dem angebotenen Fahrzeug soll es sich um ein Neufahrzeug handeln.

Alternativangebote sind jedoch auch für Fahrzeuge mit einer Kurz/Tageszulassung und ebenso auch für Vorführfahrzeuge zugelassen.

Diese angebotenen Kurzzulassungen/ Vorführfahrzeuge müssen neben den geforderten                Spezifikationen auch folgende Vorgaben erfüllen:

-nicht mehr als 5.000 km Laufleistung

-nicht älter als ein ganzes Jahr (Zeitraum zwischen Erstzulassung und

Zulassung

auf die  Stadt Wegberg)

Alternativ zum Kauf kann die Lieferung auch als Leasingalternative angeboten werden. Bei Abgabe von Angeboten in Leasing – Variante sind die für den gesamten Leasing –Zeitraum fälligen Kosten, also monatliche Leasingraten und Schlussrate zur Übernahme, sowie gegebenenfalls anfallende, weitere Kosten detailliert im Angebot aufzuführen.

 

Zur Abgabe eines Alternativ – Angebotes für eine Leasingvariante oder eines Angebotes für ein Gebrauchtfahrzeug ist die Abgabe eines Hauptangebotes nicht

zwingend erforderlich.

 

Es dürfen von jedem Bieter mehrere Varianten (Neu/ gebraucht/ Leasing) angeboten

werden, aber je Fahrzeug und Variante nur eines.

 

 

Die hier aufgeführten Positionen sind lediglich als Mindestanforderungen zu verstehen. Eine Präzisierung des Leistungsverzeichnisses erfolgt im Rahmen der Ausschreibung. Sollten sich im Rahmen der Fraktionssitzungen vom 31.10. Rückfragen ergeben, können diese der Verwaltung zur Klärung vorab mitgeteilt werden, damit die Beantwortung bis zur Fraktionssitzung vom 07.11. erfolgen kann.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Für die geplante Investition wurden im Haushalt 2016 unter der Investitionsnummer

011800B011 – „LKW mit Kranaufsatz“ insgesamt 187.000€ eingestellt. Die tatsächliche Investitionssumme wird sich erst im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens ergeben.

Zur Veranschaulichung der jährlichen Abschreibungen und der Berechnung hierzu, wird von der oben genannten Summe ausgegangen. Gemäß örtlicher Abschreibungstabelle, gilt für Lastkraftwagen ein Abschreibungszeitraum von 10 Jahren. Für die kalkulatorische Verzinsung wird nach Rücksprache mit dem Fachbereich Finanzwirtschaft ein Zinssatz von 1,5% angesetzt.

 

Kommunalkredit

RestbuchwertAbschreibungenZinsen

Periodez. Ende d. JahresPro JahrPro Jahr (1,5%)Gesamt

Anschaffung187.000,00€

Jahr 1168.300,00€18.700,00€1.402,50€20.120,50€

Jahr 2149.600,00€18.700,00€1.402,50€20.120,50€

Jahr 3130.900,00€18.700,00€1.402,50€20.120,50€

Jahr 4112.200,00€18.700,00€1.402,50€20.120,50€

Jahr 593.500,00€18.700,00€1.402,50€20.120,50€

Jahr 674.800,00€18.700,00€1.402,50€20.120,50€

Jahr 756.100,00€18.700,00€1.402,50€20.120,50€

Jahr 837.400,00€18.700,00€1.402,50€20.120,50€

Jahr 918.700,00€18.700,00€1.402,50€20.120,50€

Jahr 100,00€18.700,00€1.402,50€20.120,50€

Aufwendungen gesamt:187.500,00€14.025,00€201.525,00€

Anmerkungen: Der Zinssatz wurde nach Rücksprache mit dem FB Finanzwirtschaf mit 1,5% gewählt und die Zinsen pro Jahr auf dieser Grundlage für die halbe Anschaffungssumme berechnet.

 

Obige Berechnungen berücksichtigen nur einen Ankauf. Wie den vorgesehenen Vorbemerkungen für das Leistungsverzeichnis zu entnehmen ist, soll den Bietern auch ermöglicht werden, Leasing – Varianten anzubieten. Im Rahmen der Submission kann dann geprüft werden, welche Variante in der Summe die günstigere Alternative darstellt.

 

Da die Beschaffung im Haushaltsjahr 2016 nicht mehr zu realisieren sein wird, muss die Beschaffung in das Jahr 2017 hinein verschoben werden. Hierzu wird dann eine Ermächtigungsübertragung in Höhe des Betrages von 187.000€ fällig sein. Die entsprechende Vorlage wird für die Ratssitzung am 20.12.2016 gefertigt.

 

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben stimmt der Notwendigkeit zur Neubeschaffung zu, um die Wirtschaftlichkeit der Arbeiten am Baubetriebshof weiter zu steigern. Die Verwaltung wird beauftragt, die Lieferung des Fahrzeuges auszuschreiben, sobald die Finanzierung im Jahr 2017 über eine Ermächtigungsübertragung in Höhe des vollen Ansatzes von 187.000€ nach 2017 sichergestellt ist. Die Auftragsvergabe erfolgt bei Vorliegen des Submissionsergebnisses in einer der nächsten beiden Fachausschuss – Sitzungen.

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Anlagen

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