Entscheidungsvorlage - VO/3795/16
Grunddaten
- Betreff:
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Landesprogramm "Gute Schule 2020" hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 04.10.2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BiKSS)
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Entscheidung
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15.11.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg hat mit Datum vom 04.10.2016 den beiliegenden Antrag nach § 20 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg und seiner Ausschüsse gestellt, der in der Sitzung des Rats am 25.10.2016 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport verwiesen wurde.
Das Förderprogramm des Landes NRW „Gute Schule 2020“, in dessen Rahmen für die Stadt Wegberg in den Jahren 2017-2020 jährlich 477.976 € bereitgestellt werden, verfolgt neben einer besseren baulichen Situation der Schulen auch das Ziel einer besseren Anbindung der Schulgebäude an das Breitbandnetz -und damit ein leistungsverbesserter Zugang zum Internet- und eine Verbesserung der gebäudeinternen Netzstruktur.
Die Zusammenarbeit des Schulträgers und der Schulen auf dem Gebiet der Ausstattung mit „Neuen Medien“ ist klar geregelt. Die Schulen haben im Rahmen einer zielgerichteten Planung die Aufgabe, Medienkonzepte auf der Grundlage einer Medieneinsatzplanung zu entwickeln. Neben den Ausstattungsanforderungen sollen hierbei auch ein Fortbildungskonzept der Lehrerinnen und Lehrer und auch eine an der Schulkonzeption ausgerichtete Planung festgeschrieben werden.
Auf der Grundlage der erstellten Medienkonzepte entwickelt der Schulträger ein Umsetzungskonzept. Hierbei sind die besonderen Belange der einzelnen Schulkonzepte angemessen zu berücksichtigen.
Dies ist in der Vergangenheit bereits regelmäßig so umgesetzt worden. Die Medienkonzepte der Schulen sind abgestimmt nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln umgesetzt worden. Grundsätzliche Umsetzungshindernisse haben sich hierbei nur im Bereich der Wartung und Instandsetzung (Aufgabe des Schulträgers) gezeigt. Hier fehlt es im zuständigen Fachbereich insbesondere an der „Man-Power“ für eine Erkennung und Klassifizierung der auftretenden Fehler. Derzeit wird dies durch im Einzelfall beauftragte Firmen durchgeführt. Lediglich in der Schule am Grenzladring und im Maximilian-Kolbe-Gymnasium erfolgt eine Zusammenarbeit mit der RegioIT, die die installierte Hardware betreut.
Auch für eine Umsetzung der IT-Aufgaben aus dem Programm „Gute Schule 2020“ soll im bisherigen Rahmen verfahren werden und aufbauend auf den Schulkonzepten eine Umsetzung erfolgen. Hierfür sind derzeit aus dem Kreditkontingent Fördermittel in Höhe von 80.000 € eingeplant.
Das stadtweite Umsetzungskonzept für den Breitbandanschluss der Schulen ist nach den Förderbestimmungen dem Rat zur Kenntnis vorzulegen.
Damit die Schulen ausreichend Zeit zur Konzeptaktualisierung haben, sollen Mittel aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ ab 2018 für diesen Zweck zum Einsatz kommen. Die Verwaltung wird -wie in den Förderbedingungen gefordert- über die beabsichtigte Mittelplanung aus diesem Förderprogramm gesondert eine Mitteilungsvorlage für den Rat erstellen.
Eine Arbeitsgruppe zu bilden, wie von der SPD-Fraktion im Antrag angeregt, um die fachlichen und pädagogischen Experten in den Entscheidungsprozess mit einzubinden, ist wegen des bestehenden Verfahrens nicht erforderlich. Da jede Schule nach dem schuleigenen Medienkonzept auch nur für sich sprechen und argumentieren kann, bringt eine schulübergreifende Arbeitsgruppe auch keinen zusätzlichen Erfolg.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport beschließt, die Mittel für die Verbesserung der IT-Infrastruktur aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ aufgrund der in den jeweiligen Schulen zu erstellenden Medienkonzepten einzusetzen. Dem Rat der Stadt Wegberg ist –wie in den Förderrichtlinien vorgesehen- das Gesamtkonzept zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Anlagen
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(wie Dokument)
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630,1 kB
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