Entscheidungsvorlage - VO/3798/16
Grunddaten
- Betreff:
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Ergebnisverbesserung des Grenzlandringbades hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 26.04.2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BiKSS)
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Entscheidung
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15.11.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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20.12.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg hat mit Datum vom 26.04.2016 den beiliegenden Antrag nach § 20 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg und seiner Ausschüsse gestellt, der in der Sitzung des Rats am 14.06.2016 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport verwiesen wurde.
Bereits in der Sitzung des Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport am 24.05.2016 hat die Verwaltung umfangreich zur Problematik „Ergebnisverbesserung des Hallenbades“ Stellung bezogen (VO/3610/16).
Der nun vorliegende Antrag der CDU-Fraktion hat zum Ziel eine Ergebnisverbesserung des Hallenbades von 300.000 € zu erreichen. Dies soll durch Kosteneinsparung und/oder Eintrittspreiserhöhung erzielt werden.
Sowohl eine Eintrittspreiserhöhung als auch eine Kosteneinsparung in nicht unbeträchtlicher Höhe würde unmittelbar die ca. 80.000 Besucher des Hallenbades treffen. Legt man eine gleichmäßige Eintrittspreiserhöhung von 150.000 €/Jahr zu Grunde, so würde sich der Eintritt in das Hallenbad um ca. 3,70 € je zahlenden Besucher erhöhen. Der Eintrittspreis des Hallenbades betrüge dann 7,20 € (Einzelkarte Erwachsene) und 5,20 € (Einzelkarte Jugendliche).
Dies scheint in Anbetracht der Eintrittspreise der umliegenden Hallenbäder, die mit den derzeitigen Preisen in Wegberg vergleichbar sind, nicht umsetzbar und würde vorrangig die älteren und nicht mehr so mobilen Bürgerinnen und Bürger sowie die jugendlichen Besucher aus Wegberg treffen. Ein weiterer Besucherrückgang und sinkende Einnahmen wären die Folgen.
Eine Kosteneinsparung von weiteren 150.000 € im Bereich der Sach- und Personalkosten ist ohne deutliche Einschränkungen nicht möglich. Die Ausgaben für Betriebsmittel werden bislang bereits stark überwacht und sind unterdurchschnittlich. Ein Modell „Basisangebot“ mit entsprechenden Personalkosteneinsparungen ist bereits in der Vorlage VO/3610/16 dargestellt worden. Krankheitsbedingter Ausfall würde wegen fehlender Beckenaufsicht oder fehlender technischer Betreuung zur sofortigen Schließung des Badbetriebes im Schulbad und Familienbad führen. Eine Durchführung der Wassergymnastik wäre nicht mehr möglich und ein zusätzlicher Einnahmeausfall wäre die Folge.
Einsparmöglichkeiten aus der Absenkung der Wassertemperatur –wie von der Fraktion Alternative für Wegberg in der Diskussion angeregt- wurden bereits mehrfach diskutiert. Die Kostenersparnis aus der Absenkung der Wassertemperatur um 1 oder 2 Grad Celsius lässt sich allerdings nicht so einfach ermitteln, da in den Berechnungen die Wärmeabgabe an die Hallenbadluft der entscheidende Faktor ist. Hierbei spielen viele Gegebenheiten eine Rolle. Neben der Größe der Wasserfläche und dem Temperaturunterschied zwischen Hallenbadluft und -wasser zählt auch der Kühleffekt der Verdunstung zu den Kriterien. Hierzu müsste ein Fachbüro entsprechende Berechnungen anstellen, um eine belastbare Aussage treffen zu können. Die Ersparnis bei der Aufheizung der erforderlichen Zuleitung bei Spülungen und zum Ausgleich abgeleiteten Wassers (insgesamt ca. 35.000 Liter/Woche) beträgt ca. 40,73 € je 1 Grad Absenkung in der Woche. Bei 48 Durchläufen im Jahr beträgt das Einsparvolumen ca. 1.955,00 €/Jahr/je Grad Absenkung. Da das Wasser im Becken nur einmal aufgeheizt und danach nur noch „warmgehalten“ wird, ist der erzielbare Effekt überschaubar und wird von der Verwaltung in einer Größe von ca. 4.000,00 € – 6.000,00 € geschätzt. Dieser Betrag würde das Ergebnis des Hallenbades aber nicht entscheidend verbessern, jedoch durch die geringere Wassertemperatur wahrscheinlich zusätzliche Einnahmeverluste bringen.
Eine Änderung der Betreiberform ist grundsätzlich denkbar. Hier müsste eine entsprechende Untersuchung durch ein externes Unternehmen erfolgen. Ein Ansatz hierfür ist im Haushalt 2017 nicht vorgesehen und müsste noch in entsprechender Höhe eingebracht werden. Die Kosten für eine externe Untersuchung dieser Frage werden mit bis zu 30.000 € geschätzt. Ein Wechsel der Betreiberform wird jedoch weiter einen Zuschussbedarf der Stadt erforderlich machen, da kein Hallenbad in der Größenordnung des Wegberger Bades kostendeckend betrieben werden kann.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.
Alternativen:
Alternative I (aus VO/3610/16):
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport schlägt dem Rat vor, zu beschließen:
- Das Bad soll erhalten bleiben.
- Die Öffnungszeiten sollen nach dem Modell „Basisangebot“ der Vorlage VO/3610/16 reduziert werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung des Punktes 2 mit den Schulen und den Vereinen abzustimmen und die erforderliche Reduzierung von 80 Arbeitswochenstunden des Personals durch personalrechtliche Maßnahmen umzusetzen.
- Es soll zur Zeit keine Vermietung der Cafeteria mit langfristiger Bindung an eine Firma erfolgen.
Alternative II:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport schlägt dem Rat vor, die Verwaltung zu beauftragen eine Untersuchung zur Änderung der Betreiberform in Auftrag zu geben. Die Mittel in Höhe von geschätzten 30.000 € sollen in den Haushalt 2017 eingebracht werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag (aus VO/3610/16):
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport schlägt dem Rat vor, zu beschließen:
- Das Bad soll erhalten bleiben.
- Die Verwaltung wird beauftragt,
a) jede Baumaßnahme in Notwendigkeit und Umfang kritisch zu hinterfragen.
b) zusätzliche Einnahmequellen auszuschöpfen (z.B. andere Nutzung der ehemaligen Cafeteria).
c) Personalfluktuationen zur Personaloptimierung zu nutzen.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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68,3 kB
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