Entscheidungsvorlage - VO/3800/16
Grunddaten
- Betreff:
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Grundschule als Ersatzschule hier: Antrag der Fraktion Freie Wähler vom 10.05.2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BiKSS)
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Entscheidung
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15.11.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Fraktion Freie Wähler Wegberg hat mit Datum vom 10.05.2016 den beiliegenden Antrag nach § 20 der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse gestellt, der in der Sitzung des Rates am 14.06.2016 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport verwiesen wurde.
Schulträger der öffentlichen Grundschulen sind die Gemeinden (§ 78 SchulG NRW). Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport hatte sich in seiner Sitzung am 24.05.2016 –ebenso wie der Rat in seiner Sitzung am 14.06.2016- für den Erhalt aller Grundschulstandorte ausgesprochen. Dieser Beschluss schließt die Verpflichtung des Schulträgers ein, die Grundschulen als öffentliche Grundschulen zu erhalten, denn Träger öffentlicher Schulen dürfen keine Ersatzschulen errichten oder betreiben (§ 100 Absatz 7 Satz 1 SchulG).
Lösgelöst vom Ratsbeschluss sei grundsätzlich auf Folgendes hingewiesen:
Ersatzschulen bedürfen der Genehmigung der zuständigen Bezirksregierung (§ 101 Absatz 1 SchulG NRW). Da es bereits eine Freie Waldorfschule in Wegberg gibt, ist fraglich, ob die Bezirksregierung Köln überhaupt eine weitere Ersatzschule im Stadtgebiet Wegberg genehmigen würde.
Einer Genehmigung als Ersatzschule steht ferner entgegen, wenn der Träger einer öffentlichen Schule auf die Ersatzschule oder ihren Träger einen bestimmenden Einfluss ausüben kann (§ 100 Absatz 7 Satz 2 SchulG NRW). Diese Bestimmung wird -in Zusammenhang mit der Pflicht der Kommunen, für ein ausreichendes öffentliches Schulangebot zu sorgen- üblicherweise so interpretiert, dass öffentliche Schulträger nicht von sich aus auf potentielle Interessenten für eine Privatschule zuzugehen haben, um eine öffentliche Schule „loszuwerden“.
Auch in dem im Antrag erwähnten Beispiel (Freie Schule am See, Sundern) ging die Initiative nicht vom Schulträger aus. Das Gegenteil war der Fall. Der Initiative für eine private Ersatzschule war ein Ratsbeschluss vorausgegangen, eine konkrete Grundschule zum 31.07.2015 zu schließen.
Anlagen
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(wie Dokument)
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125,5 kB
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