Entscheidungsvorlage - VO/3812/16

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Fraktion Freie Wähler hat mit Datum vom 10.05.2016 den beiliegenden Antrag nach § 20 der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse gestellt, der in der Sitzung des Rates am 14.06.2016 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport verwiesen wurde.

 

Ein Schulverbund kann nach Maßgabe des § 83 Schulgesetz NRW (SchulG) aus mehreren Grundschulen gebildet werden. Da es in Keyenberg (neu) derzeit keine Grundschule gibt, kommt ein Schulverbund (klassischerweise mit Haupt- und Teilstandort) nicht in Betracht.

 

Der Antrag der Fraktion Freie Wähler wird so gedeutet, dass in dem Bereich Rath-Anhoven und Keyenberg (neu) zukünftig interkommunal zusammengearbeitet werden soll. Dies kann nur im Rahmen eines Schulverbandes/Zweckverbandes nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit erfolgen, der dann Schulträger einer Grundschule (möglicherweise mit Standort in Rath-Anhoven) werden könnte. Dies ist im § 78 Absatz 8 des SchulG geregelt. Soweit ein Zweckverband die Schulträgerschaft  übernehmen soll, ist das Einvernehmen der beteiligten Städte herzustellen.

 

Herr Bürgermeister Stock hat am 31.10.2016 Herrn Bürgermeister Jansen auf eine mögliche Zusammenarbeit mit der Stadt Erkelenz angesprochen.

Herr Jansen sieht derzeit keine Notwendigkeit, Gespräche zu diesem Thema mit der Stadt Wegberg zu führen. Die Stadt Erkelenz betrachtet sich als Schulstadt mit eigener Schulentwicklungsplanung, die auch die Standortplanung der Grundschulen umfasst. Eine sachliche Notwendigkeit, im Grundschulbereich einen interkommunalen Schulverband zu gründen, sieht er nicht. Dies würde auch der Schulentwicklungsplanung der Stadt Erkelenz zuwiderlaufen.

 

Die Verwaltung betrachtet das Instrument des Zweckverbandes als „ultima ratio“, so dass ein Zweckverband erst dann in Betracht gezogen werden sollte, wenn die Versorgung der Wegberger Schülerinnen und Schüler in eigenen Schulen zumutbar nicht mehr sichergestellt werden kann. Dies ist jedoch nicht gegeben.

Es ist vielmehr zu vermuten, dass es aufgrund der räumlichen Nähe zur Ortslage Keyenberg (neu) zu Anmeldungen von Kindern aus dieser Ortslage an der Grundschule in Rath-Anhoven geben wird. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten sollen diese Anmeldungen berücksichtigt werden.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport sieht mit diesem Bericht den Antrag, Gespräche mit der Stadt Erkelenz zwecks Bildung eines Schulverbundes „Rath-Anhoven/ Keyenberg (neu)“ zu führen, als erledigt an.

Reduzieren

Anlagen

Loading...