Entscheidungsvorlage - VO/3815/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Wegberg hatte auf Empfehlung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Soziales und Sport die Verwaltung beauftragt, Alternativen zur bisherigen Form der Schulbibliothek zu entwickeln und mögliche andere Formen der Betreibung zu untersuchen.

 

Nach Prüfung der folgenden, alternativen Möglichkeiten und nach Rücksprache mit der Schulleitung, der Elternschaft und der Schülervertretung des Maximilian-Kolbe-Gymnasiums kommt die Verwaltung zu folgenden Ergebnissen:

 

1.)   Betrieb der Bibliothek durch Schülergenossenschaften, Selbstverwaltung durch die SV oder ähnliche Alternativen (Elternmitwirkung)

 

Bedingt durch die verkürzte Schulzeit (G8) haben die Schüler zum einen schon ein stark erhöhtes Lern- und Arbeitspensum. Zum anderen kämen für die verantwortungsvollen Aufgaben in der Schulbibliothek nur Schüler ab Jahrgangsstufe 9 oder 10 in Betracht. Der potentielle Personenkreis wäre somit sehr begrenzt und die ständige Fluktuation bei den Schülern im Gegensatz zum jetzigen Betreibermodell würde eine immer wiederkehrende Einarbeitungszeit mit sich bringen, da eine ständige „Anleitperson“ nicht vor Ort wäre. Der zeitliche Aufwand und die verloren gehende Kontinuität sind nicht sinnvoll und wünschenswert. 

Ein Großteil der Eltern des Gymnasiums ist berufstätig und stünde somit ohnehin nicht zur Verfügung. Außerdem sind für die Verwaltung der Bibliothek Qualifikationen erforderlich, die nicht automatisch jedes Elternteil besitzt (sicherer Umgang mit der EDV, Organisationstalent, Kommunikationsfähigkeit). Eine Umfrage unter den Eltern ergab, dass derzeit lediglich eine Mutter zur Verfügung stände, allerdings nur am Nachmittag.

 

2.)   Fernleihe in Verbindung mit anderen Bibliotheken / Nutzung der Online-Leihe

 

Die Buch-Ausleihe ist in der Schulbibliothek nur sekundär, so dass eine Fernleihe/Online-Leihe den eigentlichen Bedürfnissen als Ersatz für die hervorragend funktionierende Bibliothek nicht entgegenkommen würde. Primär wird die Bibliothek als Bestandsbibliothek genutzt, in der vor Ort für Schularbeiten, Aufsätze u.Ä. recherchiert wird. Zudem beinhaltet sie die Mediothek, in der Schülerinnen und Schüler lernen, online zu recherchieren und die auch die Möglichkeit bietet, PC-gestützte Arbeiten zu erledigen, wenn beispielsweise kein eigener Computer hierfür zur Verfügung steht.

 

3.)   Verkleinerte Bibliothek in den Schulen, ggf. über das Sekretariat, kleines Sortiment an den Schulbedarf angepasst

 

Die Schulbibliothek wurde bereits verkleinert und an den Schulbedarf angepasst. Eine weitere Verkleinerung wäre nicht sinnvoll. Die Arbeitsstunden von Sekretariat und Bibliothek wurden ebenfalls schon zusammengefasst und Stellenanteile durch Umsetzungen im Gymnasium und Verknüpfungen von Aufgaben von 2,9 auf 2,2 Vollzeitstellen reduziert, wovon 0,82 Stellen auf die Bibliothek entfallen. Eine weitere Verlagerung ist in Anbetracht der vielfältigen Aufgaben im Sekretariat und in der Bibliothek ohne zusätzliche Schließungszeiten nicht umsetzbar und auch nicht mit den anfallenden Wegen zwischen Bibliothek und Sekretariat vereinbar.

 

4.)   Nutzung der Räumlichkeiten für den Schulbetrieb

 

Die Bibliothek/Mediothek wird bereits regelmäßig im Schulbetrieb genutzt, u.a., um Medienkompetenz zu vermitteln und die Recherche in einer Bibliothek zu lehren, was für ein späteres Studium eine zwingend notwendige Kompetenz darstellt. So beinhaltet die Unterrichtskonzeption u.a., bei speziellen Fragen oder Problemstellungen entsprechende Recherchen vorzunehmen. Hierzu werden dann kleine Arbeitsgruppen während des Unterrichts in die Bibliothek geführt.

Darüber hinaus steht die Bibliothek auch Flüchtlingen zur Verfügung, die dort an Sprachkursen teilnehmen.

 

5.)   Einsatz des derzeitigen Personals in der Kernverwaltung

 

Die derzeitige Stelleninhaberin hat die erforderliche Qualifikation, um eine Stelle in der Kernverwaltung wahrnehmen zu können. Der Betrieb der Schulbibliothek kann jedoch nur durch Präsenz des Personals während der Öffnungszeiten gewährleistet werden. Der Einsatz des Personals in der Kernverwaltung hätte unweigerlich die Schließung der Bibliothek zur Folge. In diesem Falle wäre auch die zentrale Schulbibliothek in der Erich-Kästner-Grundschule mit dem Verfahren der „Bücherkiste“ gefährdet, das von der Stelleninhaberin an zwei Vormittagen in der Woche durchgeführt wird.

 

 

Wegberg ist der einzige Gymnasialstandort im gesamten Kreis Heinsberg, der keine eigene öffentliche Bibliothek unterhält. Die Schulbibliothek ist daher in ihrer jetzigen Form bereits eine Minimallösung und nach Recherchen der Elternschaft von der Kostenstruktur her mit Abstand die günstigste Lösung (Quelle: Dts. Bibliotheks-Statistik – DBS – 2015):

 

 

Standort

Jahresöffnungs-Stunden

Ausgaben Personal 2015

Personalkosten je Öffnungsstunde

Erkelenz

1350 h

314.860 €

233,23 €

Geilenkirchen

1350 h

305.208 €

226,08 €

Heinsberg

1250 h

156.344 €

125,08 €

Hückelhoven

1350 h

158.031 €

117,06 €

Übach-Palenberg

1000 h

92.218 €

92,22 €

Wegberg

  952 h

61.115 € *

64,20 €

 

(* inkl. Overheadkosten von 2.318,00 €)

 

Jede weitere Reduktion der Schulbibliothek als wichtigen Standortfaktor für das Wegberger Gymnasium würde den Schulstandort Wegberg zunehmend unattraktiver machen und diesem mittel- bis langfristig schaden.

 

Aus den vorgenannten Gründen beabsichtigt die Verwaltung aktuell keine weitere Umstrukturierung der Schulbibliothek.

 

Perspektivisch besteht u.U. die Möglichkeit, die Schulbibliothek durch das Land NRW fördern zu lassen, sobald das Landesbibliotheksgesetz durch den Landtag beschlossen wurde. Aktuell befindet sich der Gesetzesentwurf im Anhörungsverfahren.

 

Diese Fördermöglichkeit sowie der Antrag der FDP-Fraktion auf Einrichtung eines „Bildungscampus“ sollten nach Meinung der Verwaltung eher dazu führen, die Bibliothek nicht nur zu erhalten, sondern auszubauen und beispielsweise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dieses soll im Zusammenhang mit dem Antrag der FDP-Fraktion untersucht werden.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.

 

 

Alternativen:

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport schlägt dem Rat vor, die Schulbibliothek in der bisherigen Form weiter zu betreiben.

Dabei sollen aber weiterhin Förder- und Einspar- aber auch Erweiterungsmöglichkeiten eruiert, bewertet und mit den betroffenen Institutionen besprochen werden.

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Anlagen

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