Empfehlungsvorlage - VO/3799/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Fraktionen Freie Wähler und FDP haben gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates mit Schreiben vom 18.05.2016 (siehe Anlage 1) einen Antrag auf Erweiterung des Gewerbegebietes Rath-Anhoven gestellt. Die beiden Fraktionen sehen insgesamt einen Bedarf an zusätzlichen Gewerbeflächen außerhalb des Gewerbegebietes „Wegberg-Oval“. Die Nähe zur A 46 und die zentrale Lage an der B 57 zwischen Erkelenz und Mönchengladbach werden als Standortvorteile gesehen.

 

Der in Rede stehende Bereich in einer Gesamtgröße von 16,4 ha ist im Flächennutzungsplan als Gewerbliche Baufläche mit einer zusätzlichen Ortsrandeingrünung dargestellt (siehe Anlage 2). Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes in den Jahren 2003 / 2004 wurden zu dieser Darstellung Bedenken von Seiten des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege geäußert, da hier Bodendenkmäler vermutet wurden. Durch archäologische Untersuchungen im Zusammenhang mit der Aufstellung eines ersten nördlich angrenzenden Bebauungsplanes (VI – 10) im Jahre 2004 wurden diese Vermutungen bestätigt. Pfahlgründungen aus der Zeit 2000 vor Christus haben hier seinerzeit die Ansiedlung eines Autohauses (heute Chinarestaurant) erheblich erschwert.

 

Die Verwaltung sieht ebenfalls die Notwendigkeit das Gewerbegebiet Rath-Anhoven zu erweitern, dadurch in verkehrsgünstiger Lage für Gewerbetreibende geeignete Flächen zur Verfügung zu stellen und so indirekt neue Arbeitsplätze im Stadtgebiet Wegberg anzusiedeln. Gleichwohl sind die Belange der Bodendenkmalpflege frühzeitig bei der Planung zu ermitteln und zu berücksichtigen. Für erforderlich werdende archäologische Untersuchungen wurden Haushaltsmittel für 2016 eingeplant. Zu diesem Themenfeld wird auf die diesbezügliche Vorlage zur Erteilung eines Untersuchungsauftrages im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung verwiesen.

 

Gegen die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (siehe Anlage 3) bestehen aus Sicht der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt keine Bedenken. Die konkrete Ausarbeitung des Bebauungsplanes soll jedoch erst nach dem Vorliegen des Ergebnisses der archäologischen Untersuchung erfolgen.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Aus diesem Beschluss ergeben sich keine Kosten für die Stadt.

 

Alternativen:

 

Keine Vorschläge der Verwaltung.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung schlägt dem Rat der Stadt vor, die Aufstellung des Bebauungsplanes VI-15, Rath-Anhoven – Erweiterung Gewerbegebiet West zu beschließen.

 

Das Plangebiet, in einer Gesamtgröße von ca. 16,4 ha, befindet sich westlich angrenzend zum bestehenden Gewerbegebiet Rath-Anhoven. Es wird im Norden durch die Straße In Schönhausen, im Osten durch den Beeckbach, im Süden durch die Grambuscher Straße und im Westen durch einen Wirtschaftsweg begrenzt. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist in der beigefügten Kartengrundlage eindeutig festgelegt.

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzung zur Erweiterung des Gewerbegebietes Rath-Anhoven, einschließlich einer Ortsrandeingrünung, zu schaffen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.

 

Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666 / SGV. NRW 2023) in Verbindung mit § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGB. I. S.2414). Beide Rechtsvorschriften gelten in der derzeit gültigen Fassung.

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Anlagen

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