Mitteilungsvorlage - VO/3822/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 23.05.2016 stellte die Fraktion BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN den Antrag der Rat möge beschließen, dass die Geschwindigkeit auf der gesamten Beecker Straße auf 30 km/h begrenzt wird.

Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV StVO) sollen Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Sicherheitsgründen auf bestehenden Straßen angeordnet werden, wenn Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle aufgetreten sind. Dies gilt jedoch nur dann, wenn festgestellt worden ist, dass die geltende Höchstgeschwindigkeit von der Mehrheit der Kraftfahrer eingehalten wird. Im anderen Fall muss die geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit durchgesetzt werden. Geschwindigkeitsbeschränkungen können sich im Einzelfall schon dann empfehlen, wenn aufgrund unangemessener Geschwindigkeiten häufig gefährliche Verkehrssituationen festgestellt werden.

Die Voraussetzung, dass häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle aufgetreten sind, liegt nicht vor. Dies hat die Rücksprache mit der Kreispolizeibehörde Heinsberg bestätigt. Gemäß der Stellungnahme der Kreispolizeibehörde sind die in der Verwaltungsvorschrift genannten häufigen gefährlichen Verkehrssituationen aufgrund unangemessener gefahrener Geschwindigkeiten hier ebenfalls nicht zu erkennen.

Eine Einführung von Tempo 30 als innerörtliche Regelgeschwindigkeit auf Hauptverkehrsstraßen würde zu einem erhöhten Ausweichverkehr in die Wohngebiete führen. Dabei erfüllen Hauptverkehrsstraßen eine wichtige Funktion im städtischen Straßennetz. Auf ihnen soll ein Großteil des Kfz-Verkehrs gebündelt werden. Diesbezüglich wurde in Berlin die Wirkung von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen evaluiert. Dort konnte nachgewiesen werden, dass nach Anordnung von Tempo 30 die mittlere Geschwindigkeit gesunken ist. Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit konnte allerdings kein Effekt nachgewiesen werden.

Auch bei einem BASt-Forschungsprojekt wurde nachgewiesen, dass Tempo 30 im Gegensatz zu Tempo 50 keine signifikanten Verbesserungen der Verkehrssicherheit von Hauptverkehrsstraßen bewirkt.

Künftig soll die Anordnung von Tempo 30 vor sozialen Einrichtungen, also vor Schulen, Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern, erleichtert werden. Dazu ist seitens des Bundesministeriums für Verkehr eine entsprechende Anpassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) geplant. So könnte zukünftig eine Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bereich der SZB Wegberg Altenpflegeheim GmbH in Betracht kommen.

Um die Querung der Beecker Straße möglichst sicher zu gestalten, wurden in der Vergangenheit bereits Querungshilfen und eine Dickstrichkette (Zebrastreifen) angebracht, die sich bislang bewährt haben.

Zusätzlich weist die Kreispolizeibehörde in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass für den Zeitraum ab 2014 von ihr 14 Verkehrsunfälle registriert wurden, jedoch keiner dieser Unfälle auf die Ursache überhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen sei. Ergänzend führt die Kreispolizeibehörde an, dass die Antrag stellende Fraktion BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN selbst in Ihrer Antragsbegründung darauf hinweist, die meisten Autofahrer könnten tagsüber in vielen Bereichen der Straße nicht schneller als 30 km/h fahren.

Beim derzeitigen Stand der Straßenverkehrsordnung ist unter Berücksichtigung der in den Verwaltungsvorschriften zur StVO gefassten Voraussetzungen die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h für die Beecker Straße rechtlich nicht möglich.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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