Entscheidungsvorlage - VO/3827/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 12.10.2016 hat die AfW-Fraktion den folgenden Antrag gestellt:
„Existenzgründerwettbewerb in Wegberg“.

Der Rat hat in seiner Sitzung am 25.10.2016 die Aufgaben der Wirtschaftsförderung, der Stadtentwicklung und des Standortmarketing an die SEWG übertragen. Hierzu gehören auch die Hilfestellung und Beratung bei Existenzgründung.

Die Verwaltung schlägt daher vor, die SEWG damit zu beauftragen, die Auslobung eines Existenzgründerwettbewerbs in der Stadt zu prüfen. Ziel sollte es sein, den Einzelhandel in der Innenstadt mit neuen Konzepten abzurunden und zusammen mit gründungswilligen Menschen und kooperierenden Eigentümern diese Ideen in Räumlichkeiten in der Innenstadt umzusetzen.  

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die SEWG erhält für die von der Stadt an die SEWG übertragenen Aufgaben der  Wirtschaftsförderung, der Stadtentwicklung und des Standortmarketing ein nach Aufwand  berechnetes Stundenhonorar, das auf 17.510,- € jährlich begrenzt ist.

Der Aufwand ist bei der Kostenstelle 150102/542900 „Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Dienstleistungen“ im Haushaltsplan 2016 und im Entwurf 2017 veranschlagt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und-planung beschließt, die SEWG damit zu beauftragen, die Auslobung eines Existenzgründerwettbewerbs in der Stadt zu prüfen. Ziel sollte es sein, den Einzelhandel in der Innenstadt mit neuen Konzepten abzurunden und zusammen mit gründungswilligen Menschen und kooperierenden Eigentümern diese Ideen in Räumlichkeiten in der Innenstadt umzusetzen.

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Anlagen

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