Mitteilungsvorlage - VO/3837/16
Grunddaten
- Betreff:
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Mitteilung für den Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung am 22.11.2016; Antrag der PVG GmbH -Resources Services & Management auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken gemäß §§ 6 ff Bundesberggesetz für ein Feld "Sophia"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Finale Freigabe:
- Schroeders, Friedel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung (STEP)
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Kenntnisnahme
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22.11.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mitteilung:
Die o.g. Firma hat bei der Bezirksregierung Arnsberg einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zu gewerblichen Zwecken vorgelegt. Die Erlaubnis soll der Firma das Recht gewähren, Kohlenwasserstoffe innerhalb des Feldes „Sophia“ aufsuchen zu dürfen. Dieses Feld überdeckt Teile der Städte und Gemeinden Brüggen, Niederkrüchten, Schwalmtal, Wegberg, Erkelenz, Hückelhoven, Geilenkirchen, Heinsberg, Wassenberg, Jüchen, Titz und Linnich. Die Erlaubnis allein berechtigt nicht, konkrete Aufsuchungsarbeiten in dem Erlaubnisfeld zu beginnen. Da die beantragte Erlaubnis erst der Aufsuchung von Rohstoffen dient, ist derzeit naturgemäß weder bekannt, ob überhaupt innerhalb des Erlaubnisfeldes gewinnbare Vorkommen vorhanden sind, noch an welchen Orten weiterführende Aufsuchungsmaßnahmen, wie zum Beispiel das Niederbringen einer Bohrung, in Betracht kommen.
Im Rahmen des Antragsverfahrens wurde die Stadt Wegberg mit Schreiben vom 26.08.2016 von der Bezirksregierung Arnsberg – Abteilung Bergbau und Energie beteiligt.
Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 29.09.2016 wie folgt Stellung genommen:
„… nach den eingereichten Unterlagen dient der oben genannte Antrag auf Erteilung einer bergrechtlichen Erlaubnis der Aufsuchung von Rohstoffen (Flötzgas) und dem Schutz vor Konkurrenten. Weiterführende Aufsuchungsmaßnahmen (z.B. Explorationsbohrungen) sind nicht Gegenstand dieses Antrages. Der Einsatz der sogenannten Fracking-Technologie ist ausgeschlossen.
Gegen den vorliegenden Antrag bestehen von Seiten der Stadt Wegberg keine Bedenken, sofern sichergestellt wird, dass weder durch diesen Antrag, noch durch daraus resultierende Maßnahmen erhebliche Beeinträchtigungen für Menschen sowie für die Tier- und Pflanzenwelt ausgeschlossen werden. Hierzu zählen insbesondere Gesundheitsgefahren, Lärm und Erschütterungen sowie Veränderungen des Landschaftsbildes.
Vor einer konkreten Förderung ist aus Sicht der Stadt Wegberg eine umfassende Information und Beteiligung der politischen Gremien der Stadt Wegberg und der Öffentlichkeit erforderlich.“
