Mitteilungsvorlage - VO/3838/16
Grunddaten
- Betreff:
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Zwischenstandmeldung betreffend der Einzeichnung beidseitiger Fahrradschutzstreifen, bzw. Sicherung des Schulweges, entlang der Erkelenzer Straße (L3)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Finale Freigabe:
- Schulz, Ulrich
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung (STEP)
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Kenntnisnahme
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22.11.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 09.03.2014 hatte die SPD-Fraktion gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg den Antrag gestellt, einen Fahrradschutzstreifen auf der Erkelenzer Straße/L3 einzurichten.
Mit Antrag vom 17.08.2015 beantragt die CDU-Fraktion die Verwaltung zu beauftragen, auf der Erkelenzer Straße und im Übergang zum Grenzlandring Maßnahmen zu ergreifen, damit fahrradfahrende Kinder den Schulweg entlang der Erkelenzer Straße gefahrlos nutzen können.
Hierzu wurde seitens der Verwaltung eine Ergänzungs-/Tischvorlage für die Sitzung des STEP am 17.11.2015 gefertigt. Danach ließe sich die Anlegung der Angebotsstreifen entlang der L3 nach Angaben des Landesbetriebs Straßenbau NRW kurzfristig als Unterhaltungsmaßnahme nur durchführen, soweit von den bestehenden Radwegen entlang des Grenzlandringes gefahrlos in die Fahrbahnen eingefädelt werden könne und keine baulichen Maßnahmen erforderlich seien. Solche Baumaßnahmen wären erst nach Aufnahme in das Bauprogramm des Landesbetriebs möglich.
Am 21.12.2015 fand auf Wunsch der im Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung vertretenen Fraktionen ein weiterer Ortstermin statt, bei dem neben Vertretern des Ausschusses, Mitarbeitern des Landesbetriebes Straßenbau NRW und der Kreispolizeibehörde Heinsberg auch Vertreter der Bürgergruppe aus Uevekoven, die u. a. durch Herrn stellvertretenden Bürgermeister Schmitz representiert wurde, anwesend waren.
Die zusätzlichen Wünsche der Bürgergruppe waren dem Landesbetrieb Straßenbau NRW in einem Antragsschreiben vom 04.03.2016 bereits vorgelegt worden.
Das Ergebnis des Ortstermines, ebenso wie die Antwort des Landesbetriebs, wurden dem Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung in seiner Sitzung am 05.04.2016 mitgeteilt.
Wegen der Komplexität des Vorhabens, Anlegung eines gesicherten Schulweges im Verlauf der Ortsdurchfahrt der L 3 Uevekoven, sollte die Verwaltung für das Haushaltsjahr 2017 Kosten eines Planungsauftrages in den Haushaltsplanentwurf einstellen. Dieser Planungsauftrag müsse alle Aspekte über Fahrradschutzstreifen, deren Anbindung an den Grenzlandring, bis hin zur Anlegung eines Kreisverkehrs an der Zufahrt zum Gewerbegelände, berücksichtigen.
Dies war zunächst als investive Maßnahme vorgesehen. Da die Stadt Wegberg aber nicht Straßenbaulastträger ist, entstehen ihr durch die entsprechenden Maßnahmen keine baulichen Investitionskosten. Daher wäre die Planungsmaßnahme konsumtiv zu veranschlagen gewesen, was jedoch unterblieb.
Dies ergibt jedoch kein weiteres Problem, da Herr stellvertretender Bürgermeister Schmitz mit E-Mail vom 03.11.2016 der Verwaltung mitteilte, dass sich die Bürgergruppe Uevekoven nach Würdigung der Einwände des Landesbetriebs Straßenbau NRW gegen die Anlegung beiseitiger Fahrradschutzstreifen entschieden hat. Gleichzeitig bittet sie darum, die Uevekovener Interessen, insbesondere die Verkehrsregelung an der Einfahrt Klinkerwerk, Rückbau der Querungshilfen, Verlagerung der Bushaltestelle, Sicherung der Fahrbahn- bzw. der Wegebereiche, die offiziell von den Kindern als Schulweg genutzt werden sollen, weiter zu verfolgen. Die Bürgergruppe wiederholt hierzu noch einmal verschiedene ihrer Anregungen.
Aus Sicht der Verwaltung empfiehlt es sich, zunächst die Entwicklung im Bereich der Gewerbefläche abzuwarten. Aus der Gewerbeansiedlung ergeben sich dann die konkreten Anforderungen an die Zu- bzw. Ausfahrten, die auch Teil eines entsprechenden Bebauungsplanverfahrens werden. Die Antragsunterlagen zu diesem Verfahren liegen der Verwaltung derzeit noch nicht vor.
Die übrigen zuvor konkret genannten Maßnahmen werden 2017 als Geschäfte der laufenden Verwaltung bearbeitet.
