Empfehlungsvorlage - VO/3728/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Auf Grund der drastisch gestiegenen Anforderungen an die Freiwillige Feuerwehr, insbesondere in den Bereichen Technische Hilfeleistung und Katastrophenschutz, wird auch weiterhin darauf verzichtet durch Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr und/oder ihrer Ausrüstung in Konkurrenz zu privaten Leistungsanbietern zu treten.

Dennoch werden im Zusammenhang mit der Aufgabe des vorbeugenden Brandschutzes nach dem BHKG auch freiwillige Leistungen außerhalb des Baugenehmigunsverfahrens nachgefragt und von der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wegberg erbracht. Hierfür sind vor allem vor dem Hintergrund des Haushaltssicherungskonzeptes auskömmliche Entgelte zu erheben.

Der Kalkulation der Entgelte liegt eine sich aus dem BHKG ergebende Berechnung der jährlichen Kosten für eine ehrenamtliche Einsatzkraft der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wegberg zu Grunde. Darin fließen, wie bereits zur Satzung über den Kostenersatz dargelegt, die Kosten für Dienst- und Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände, Versicherungsbeiträge, Beiträge zu Verbänden, Kosten der Aus- und Fortbildung (soweit nicht durch Dritte erstattet), Kosten der Tauglichkeitsuntersuchungen, Zuwendungen für Gemeinschaftspflege, Lohnkostenerstattungen, Kosten der Gebäudeunterhaltung und Bewirtschaftung soweit sie sich auf Gemeinschaftsräume, Sanitärbereiche und Umkleideräume (Personalrelevanz) beziehen, ein.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Durch den Beschluss der Entgeltordnung entstehen keine Kosten.

 

Alternativen:

 

Alternativen werden seitens der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat der Stadt Wegberg möge die Entgeltordnung der Stadt Wegberg über die Erhebung von Entgelten für die Gestellung von Brandsicherheitswachen und weiteren freiwilligen Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wegberg, in der Form des als Anlage beigefügten Entwurfes der Entgeltordnung, beschließen.

 

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Anlagen

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