Empfehlungsvorlage - VO/3691/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die CDU-Fraktion hatte mit Schreiben vom 26.04.2016 folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung gestellt:

Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen zu prüfen, ob in Anbetracht des deutlich veränderten Bestattungsverhaltens der Wegberger Bevölkerung vorgehaltene Reserveflächen für Friedhofserweiterungen einer anderweitigen Nutzung zugeführt werden können.

Der Antrag wurde am 14.06.16 durch den Rat an den Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung verwiesen.

 

 

Das Verhältnis von Erd- zu Aschebestattungen hat einen deutlichen Wandel erfahren. Die Zahl der Aschebestattungen nimmt zu. Diese Veränderung der Bestattungskultur führt dazu, dass die bestehenden Reserveflächen der Friedhöfe nicht in Anspruch genommen werden müssen.

Bei einer Urnenbestattung wird eine Fläche von 50 x 50 cm in Anspruch genommen, während für eine Erdbestattung in der Regel eine Fläche von 1,40 m x 2,66 m benötigt wird.

Die Flächen der Friedhöfe sind wie folgt zu beziffern:

(Stand: 02/2016)

 

Wege

Gehölz

Rasen

Gräber

Unbenutzte Fläche

Ausbau-

reserve

Summe Fläche gesamt:

Arsbeck

2.300m²

2.479m²

5.500m²

1.990m²

1.950m²

(Rasen)

9.025m²

23.244m²

Dalheim

2.755m²

2.990m²

3.200m²

2.120m²

 

 

11.065m²

Klinkum

1.950m²

1.675m²

2.200m²

1.200m²

 

 

7.025m²

Merbeck

2.238m²

1.806m²

2.450m²

1.410m²

1.950m²

(Wildrasen)

4.323m²

14.177m²

Rath-Anhoven

3.170m²

6.807m²

3.300m²

2.000m²

 

 

15.277m²

Rickelrath

840m²

219m²

1.900m²

640m²

 

 

3.599m²

Tüschenbroich

814m²

380m²

1.500m²

690m²

 

 

3.384m²

Wegberg

6.620m²

5.764m²

13.400m²

6.700m²

11.200m²

 

43.684m²

Wildenrath

1.870m²

4.784m²

2.100m²

970m²

900m² (Rasen und Birken)

 

10.624m²

Beeck

5.080m²

3.258m²

7.300m²

4.070m²

1.300m²

12.580m²

33.588m²

 

Alle Vorratsflächen bzw. Ausbaureserven sind laut Flächennutzungsplan Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Friedhof“.

In der internen Planungsrunde wurde die Veräußerung bzw. anderweitige Nutzung von Friedhofsflächen vorbesprochen.

Die ertragreichste und eine mit den strategischen Zielen der Stadt Wegberg vereinbare Entwicklung wäre die Schaffung neuer Wohnbauflächen auf den Reserveflächen. Ein weiterer positiver finanzieller Effekt ist die Verringerung der zu pflegenden Grünfläche. Andererseits würden parkähnliche, bzw. freie Flächen, die den Bürgern auch als Ruhepunkte dienen, wegfallen.

 

Im Folgenden werden zunächst Potentiale der einzelnen Flächen untersucht. Die beigefügten Flächenauszüge zeigen die Lage jeweils auf.

1)     Die Flurstücksnummer 144 kennzeichnet das Grundeigentum vom Friedhof Arsbeck. Der Friedhof wird bis zu einer Hecke genutzt. Die unbenutzte Fläche beläuft sich auf rund 9.025m². Die Fläche erscheint aufgrund ihrer Lage und der Bedarfsdeckung durch vorhandene Baugebiete in Arsbeck nicht zur kurz- bzw. mittelfristigen wohnwirtschaftlichen Entwicklung geeignet zu sein. Die Fläche kann für die langfristige Schaffung von Bauland bevorratet werden.

 

2)     In Dalheim sind keine freien Flächen zur anderweitigen Nutzung vorhanden.

 

3)     Der Friedhof in Klinkum hat vereinzelt freie Flächen, die sich aber zentral innerhalb des Friedhofs befinden. Dementsprechend können diese keiner anderweitigen Nutzung zugeführt werden.

 

4)     In Merbeck sind 1.950m² des Friedhofes ungenutzt, dort befindet sich derzeit ein Wildrasen. Die an den Friedhof angrenzenden Flächen der Flurstücksnummern 409 und 410 sind ebenfalls im städtischen Eigentum. Die Fläche des Flurstücks 409 ist 3.019m² und die Fläche des Flurstücks 410 ist 1.304m² groß. Insgesamt sind somit Flächen von 6.273m² ungenutzt. Eine Entwicklung eines Wohngebietes wäre hier nicht auszuschließen. Bei der Ausweisung von Wohnbaufläche ist die Bezirksregierung zu beteiligen.

 

5)     Auf dem Friedhof in Rath-Anhoven bieten sich keinerlei Möglichkeiten einer Flächenverknappung an. Freie Flächen sind hier nur innerhalb des Friedhofes vorhanden.

 

6)     In Rickelrath sind ebenfalls keine freien Flächen vorhanden. Die Lage verbietet eine anderweitige Nutzung.

 

7)     Für den Friedhof in Tüschenbroich gilt das Gleiche wie für Rickelrath.

 

Die Aufgabe der kleinen Friedhöfe würde erst nach den Ruhezeiten des letzten Beerdigten möglich sein. Aus Pietätsgründen wären die Anlagen zu erhalten, sodass sich zumindest der Pflegeaufwand nur geringfügig verringern würde.

 

8)     Der Friedhof in Wegberg weist eine freie Fläche von 11.200m² auf. Die Planungsrunde spricht sich jedoch gegen eine wohnwirtschaftliche Entwicklung in dieser Lage aus, weil die freie Fläche außerhalb des Grenzlandringes liegt und starke Bedenken hinsichtlich einer Genehmigungsfähigkeit der Flächennutzungsplanänderung durch die Bezirksregierung bestehen.

 

9)     Der Friedhof in Wildenrath hat eine unbenutzte Fläche von 900m². Da der Friedhof sehr zentral liegt, wäre eine anderweitige Nutzung dieser Fläche grundsätzlich denkbar. Es ist zu prüfen, ob sich ein geeigneter Grundstückszuschnitt ergibt.

 

10) Der Friedhof in Beeck hat eine ungenutzte Fläche von 1.300m². Weiterhin grenzen zwei Flurstücke an den Friedhof, die ganz oder teilweise im Eigentum der Stadt Wegberg sind.

 

Die Fläche mit der Flurstücksnummer 67 ist 12.580m² groß.

 

Die Fläche mit der Flurstücksnummer 68 ist 1460m² groß. Hier gehören der Stadt nur 1/2 der Fläche.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung schlägt dem Rat vor, die Verwaltung zu beauftragen, anderweitige Nutzungsmöglichkeiten für die Reserveflächen der Friedhöfe Merbeck, Wildenrath (Teilfläche) und Beeck zu entwickeln.

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Anlagen

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