Empfehlungsvorlage - VO/3834/16
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der CDU-Fraktion gemäß § 20 der Geschäftsordnung vom 26.04.2016 betreffend anderweitige Nutzung vorgehaltener Reserveflächen für Friedhofserweiterungen – Ergänzungsvorlage zur Vorlage VO/3691/16
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Finale Freigabe:
- Karneth, Christine
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung (STEP)
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Vorberatung
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22.11.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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20.12.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Antrag der CDU-Ratsfraktion wurde am 13.09.2016 in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und –planung behandelt. Der Ausschuss hat in der Sache keine Entscheidung getroffen. Stattdessen wurde die Verwaltung gebeten, eine neue Beratungsvorlage unter Berücksichtigung der zusätzlichen Anforderungen zu erstellen.
Am 12.10.2016 haben Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung, der Fachbereichsleiter und die Erste Beigeordnete die im Ausschuss angesprochenen Aspekte mit dem Vorsitzenden der antragstellenden Fraktion erörtert.
Als Ergebnisse dieses Gesprächs wurde festgehalten:
•Die innerhalb der gewidmeten Friedhöfe liegenden, nicht mit Gräbern belegten Flächen eignen sich bei näherer Betrachtung nicht für eine andere Nutzung, insbesondere nicht für eine Nutzung zu Wohnzwecken.
•Von den außerhalb der gewidmeten Friedhöfe liegenden Reserveflächen kommen letztendlich nur die Reserveflächen für die Friedhöfe Beeck, Arsbeck und Merbeck in die nähere Betrachtung.
Wenn die im derzeitigen Flächennutzungsplan ausgewiesenen Friedhofserweiterungsflächen dauerhaft nicht mehr benötigt werden, bestehen aus stadtplanerischer Sicht im Grundsatz keine Bedenken, die diesbezüglichen Flächen angrenzend zu den Friedhöfen Beeck und Merbeck einer Wohnbauentwicklung zuzuführen. Hierbei sind jedoch die Eigentumsverhältnisse und bereits bestehende Wohnbaupotenziale in den jeweiligen Ortslagen zu berücksichtigen. In beiden Fällen wäre im Rahmen eines Flächennutzungsplanänderungsverfahrens eine Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln zu erwirken.
Die für den Friedhof Arsbeck im Flächennutzungsplan derzeit ausgewiesene nördlich angrenzende Erweiterungsfläche befindet sich nicht im Eigentum der Stadt und scheidet aufgrund der Ortsrandlage für eine Wohnbauentwicklung aus. Innerhalb der Ortslage Arsbeck sind derzeit noch ausreichende Wohnbauflächenpotenziale vorhanden (z.B. „Auf dem Kamp“, „Adelgundisweg“). Die östlich an den Friedhof Arsbeck angrenzende landwirtschaftlich genutzte stadteigene Fläche taugt als ökologische Ausgleichsfläche oder als Tauschland im Rahmen von Grundstücksverhandlungen.
