Entscheidungsvorlage - VO/3873/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Datum vom 29.11.2016 wurde durch Bürger der Stadt Wegberg die beigefügte Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW eingereicht.

 

Die Anregung hat die Ausleuchtung der Straße „Am Senteshof“ zum Gegenstand.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt Kenntnis und beschließt, die Anregung in den zuständigen Fachausschuss (Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung / Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr) zu verweisen.

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Anlagen

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