Mitteilungsvorlage - VO/3874/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 80 Abs. 3 S. 2 Gemeindeordnung NRW können Einwohner oder Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Bekanntgabe des Haushaltsplanentwurfes Einwendungen erheben.

 

Der Haushaltsplanentwurf 2017 wurde am 27.10.2016 öffentlich bekanntgemacht.

Es gingen während der Frist von vierzehn Tagen keine Einwendungen ein.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt Kenntnis.

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