Mitteilungsvorlage - VO/3880/16

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Mitteilung

 

Die Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW regelt in ihrem § 6a die Klassenbildung an Grundschulen.

 

Die Berechnung der maximal zu bildenden Eingangsklassen erfolgt auf Grundlage der Schülerzahlen. Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen besteht im Schuljahr 2017/18 die Möglichkeit 13 Eingangsklassen zu bilden.

 

Mit den Schulleitungen ist die Verteilung der Klassen auf die Standorte bereits abgestimmt.

 

Die Eingangsklassen verteilen sich wie folgt:

 

Schule

Zu bildende

Eingangsklassen

KGS Arsbeck

2

Teilstandort Wildenrath

3

GS Beeck „Am Beeckbach“

2

GS Rath-Anhoven „Kastanienschule“

1

GS Wegberg „Erich Kästner“

4

Teilstandort Merbeck

1

Gesamt:

13

 

Die Entscheidung trifft der Schulträger. Mit Ratsbeschluss vom 17.12.2013 wurde die Befugnis auf den Bürgermeister übertragen; hiermit wird der Rat über die vorstehende Entscheidung des Bürgermeisters unterrichtet.

 

Die Mitteilung über die Klassenbildung ist dem Schulamt im Kreis Heinsberg spätestens bis zum 15.01.2017 mitzuteilen, damit von den Schulen eine Aufnahme rechtzeitig ausgesprochen werden kann.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt Kenntnis.

Loading...