Entscheidungsvorlage - VO/3884/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Rat lehnte in seiner Sitzung am 25.10.2016 die Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Aufstellung zur dritten Änderung des Flächennutzungsplans „Rettungs- und Feuerwache Wegberg“ und dem Bebauungsplan I-43, Wegberg Feuerwache ab.

 

Mit Datum vom 9.11.2016 beantragten die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen die vorbezeichneten Ablehnungsbeschlüsse aufzuheben und hierüber neu zu beschließen.

 

Nach einer Vielzahl von Gesprächen mit den verschiedenen Interessengruppen stellt sich aus Sicht der Verwaltung der Sachverhalt wie folgt dar:

 

Aus Sicht der Verwaltung ist für eine ordnungsgemäße Durchführung des europaweiten Vergabeverfahrens ein Bebauungsplan notwendig. Der Planentwurf ist Ergebnis eines langen Abwägungsprozesses unter den beteiligten Fachbereichen und stellt aus Sicht der Verwaltung die beste und sicherste Grundlage für eine Vergabeentscheidung dar.

Die Vertreter der Feuerwehr argumentieren, dass die Kameradinnen und Kameraden nach vierjähriger Planungsphase Sicherheit für den Neubau der Feuerwache bekommen sollen.

 

Dieser Ansicht sind auch grundsätzlich die Mitglieder des Rates. Sie stehen absolut hinter den Neubauplänen und unterstützen die Feuerwehr. Einige argumentieren allerdings, dass der von der Verwaltung vorgeschlagene Bebauungsplanentwurf nicht die notwendige Flexibilität enthalte, um die wirtschaftlichste Lösung zu finden. Sie vertreten die Ansicht, dass ein weiter gefasster Bebauungsplan andere Lösungsmöglichkeiten bieten könnte.

 

Auf dieser Grundlage unterbreitet der Bürgermeister folgenden Kompromissvorschlag:

Der Rat bekennt sich nochmals ausdrücklich zum Neubau der Feuerwache.

Um dieser Willensbekundung Nachdruck zu verleihen, beschließt er die Dritte Änderung des Flächennutzungsplans „Rettungs- und Feuerwache Wegberg“.

Einen Beschluss über den Bebauungsplan fasst der Rat in seiner Sitzung am 20.12.2016 jedoch nicht und beauftragt stattdessen die Verwaltung damit, diesen im Bereich der überbaubaren Flächen zu erweitern. Die hierfür entstehenden Mehrkosten in Höhe von 12.000 Euro stellt der Rat in den Haushalt 2017 ein.

Damit es keinen größeren Zeitverlust gibt, beauftragt der Rat die Verwaltung weiterhin damit, das europaweite Ausschreibungsverfahren der Planungs- und Architektenleistungen – ggfs. unter Zuhilfenahme von externen Sachverstand - bereits in 2017 vorzubereiten und nach Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan durchzuführen mit dem Ziel, eine Vergabe noch 2017 herbeizuführen.

Hierzu wird der Rat eine Auswahlkommission bestellen, die jedenfalls aus Mitgliedern des Rates, der Verwaltung und der Feuerwehr bestehen soll.

 

Mit diesem Vorgehen ist gewährleistet, dass die Interessen aller Beteiligten weitestgehend Berücksichtigung finden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat der Stadt Wegberg spricht sich für den Neubau der Feuerwache und Fertigstellung bis 2020 aus.

 

  1. Der Rat der Stadt Wegberg beschließt die Dritte Änderung des Flächennutzungsplans „Rettungs- und Feuerwache Wegberg“ wie folgt:

 

2.1 Der Rat der Stadt beschließt - unter Berücksichtigung der Ausführungen in den Anlagen 2 und 4 der Vorlage VO/3577/16 vom 15.08.2016 - den von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschlussempfehlungen hinsichtlich der vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, wie beschrieben, zu folgen.

 

2.2 Für den Fall, dass der Rat im Sinne des Beschlussvorschlages Nr. 2.1 entscheidet, fasst er ferner, den Beschluss zur 3. Änderung des FNP "Rettungs- und Feuerwache Wegberg".

Der Bürgermeister wird beauftragt, die zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderliche Genehmigung bei der Bezirksregierung Köln einzuholen und den Beschluss anschließend öffentlich bekanntzumachen.

Das Plangebiet der 3. Flächennutzungsplanänderung "Rettungs- und Feuerwache Wegberg" umfasst die Grundstücke Gemarkung Wegberg, Flur 24, Flurstücke 597, 598, 599 und 58.

Die genaue Abgrenzung des Gebietes ist in der Planzeichnung eindeutig dargestellt.

Städtebauliche Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer neuen Feuerwache im Eckbereich Maaseiker Straße / Grenzlandring auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung zu schaffen.

Die zu der Flächennutzungsplanänderung gehörende Entwurfsbegründung wird als Entscheidungsbegründung in der Fassung vom 19.01.2016 übernommen.

Grundlage für diese Beschlüsse ist § 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit dem § 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023). Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung.

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung damit, innerhalb der Planzeichnung des Bebauungsplanentwurfes I-43, Wegberg -Feuerwache die überbaubaren Flächen bis zu den festgesetzten "Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft" zu erweitern und auf dieser Grundlage die erneute Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

 

  1. Der Rat der Stadt Wegberg beauftragt die Verwaltung damit, 2017 die Vergabe der Planungs- und Architektenleistungen europaweit, ggfs. unter Zuhilfenahme externen Sachverstands, vorzubereiten, auszuschreiben und hierüber zu entscheiden.

 

  1. Bei der Vorbereitung der Ausschreibung werden die Ratsvertreter in geeigneter Weise (zum Beispiel durch Entsendung von Mitgliedern in eine Auswahlkommission) beteiligt.

 

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