Entscheidungsvorlage - VO/3898/17
Grunddaten
- Betreff:
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Gute Schule 2020 - Umsetzungskonzept
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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24.01.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Wie bereits mitgeteilt wurde, stellt das Land Nordrhein-Westfalen mit dem Programm „Gute Schule 2020“ in Zusammenarbeit mit der NRW Bank den kommunalen Schulträgern rund 2 Mrd. Euro für die Modernisierung und Sanierung der Schulinfrastruktur im Zeitraum von 2017 bis 2020 zur Verfügung. Das entsprechende „Gesetz über die Leistung von Schuldendiensthilfen für Kredite zur Sanierung, Modernisierung und zum Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen“ wurde am 14.12.2016 verabschiedet.
Die Mittel werden individuell auf die Kommunen verteilt. Die Stadt Wegberg erhält im o.g. Zeitraum hieraus jährlich einen Betrag in Höhe von 477.976,00 Euro. Die Beträge werden als Darlehen den Kommunen von der NRW Bank gewährt. Das Land NRW zahlt die Annuität für die gewährten Darlehen unmittelbar an die NRW Bank. Für die Kommunen, also auch für die Stadt Wegberg, entstehen durch die Aufnahme dieser Kredite demnach keine Kosten.
Voraussetzung für die Gewährung der Kredite ist ein vom Rat der Stadt zu beschließendes Konzept, wie und wofür die Mittel in Anspruch genommen werden sollen. Folgende Maßnahmen sind förderfähig:
1.Die Sanierung und Modernisierung von Schulen und den räumlich dazu gehörigen Schulsportanlagen,
2.der Neu- und Umbau der kommunalen Schulinfrastruktur,
3.Maßnahmen im Zusammenhang des Lernens im digitalen Wandel (Digitalisierungsmaßnahmen),
4.Grundstücke, die notwendiger Bestandteil eines aktuell anstehenden Investitionsvorhabens sind (sofern der Erwerb nicht mehr als 2 Jahre vor Antragstellung erfolgte).
Aufgrund der sich aus dem Haushaltsentwurf 2017 und den im Planungszeitraum bis 2020 im Bereich der Schulen ergebenden vorgesehenen Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen hat die Verwaltung folgendes Konzept erarbeitet:
Maßnahme | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | Gesamt-kosten |
Maximilian-Kolbe-Gymnasium | 282.000,00 € | - | - | - | 282.000,00 € |
Sanierung Eingangsbereich |
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Digitaler Ausbau | - | 80.000,00 € | - | - | 80.000,00 € |
des Schulzentrums |
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Maximilian-Kolbe-Gymnasium | - | 200.000,00 € | 2.085.000,00 € | - | 2.285.000,00 € |
III. Bauabschnitt |
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Summe | 282.000,00 € | 280.000,00 € | 2.085.000,00 € | - | 2.647.000,00 € |
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Kontingent Mittel „Gute Schule 2020“ | 475.872,00 € | 475.872,00 € | 475.872,00 € | 475.872,00 € | 1.903.488,00 € |
Ausgaben | 282.000,00 € | 280.000,00 € | 2.085.000,00 € | 0,00 € |
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Übertrag vom Vorjahr | 0,00 € | 193.872,00 € | 389.744,00 € | 0,00 € |
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Übertrag ins folgende Jahr | 193.872,00 € | 389.744,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
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Vorgriff auf Folgejahr | 0,00 € | 0,00 € | 475.872,00 € | 0,00 € |
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Saldo | 282.000,00 € | 280.000,00 € | 1.341.488,00 € | 0,00 € | 1.903.488,00 € |
Mit den Mitteln sollen bereits geplante und erforderliche Maßnahmen finanziert werden. Als zusätzliche Maßnahme wird der Breitbandanschluss und die interne Vernetzung der Gebäude mit einer Summe von 80.000 € in 2018 vorgesehen. Hierzu müssen noch Abstimmungsgespräche mit den Versorgungsunternehmen geführt werden. Über das Konzept hierzu und über eine konkrete Umsetzungsplanung wird der Rat entsprechend der Vorgaben des Förderprogramms noch informiert. Die Mittel sollen in der Zweckbindung an wenige Schulgebäude gebunden werden. Dies ist sinnvoll, damit nicht mögliche zukünftige ergänzende Förderprogramme bereits ausgeschlossen werden.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Da die Maßnahmen 2017 bereits im Haushaltsplan veranschlagt sind und die Maßnahmen der Folgejahre entsprechend der Darstellung in die Haushaltspläne der folgenden Jahre 2018-2020 eingebracht werden, können die Maßnahmen umgesetzt werden. Eine Refinanzierung erfolgt über das „Gesetz über die Leistung von Schuldendiensthilfen für Kredite zur Sanierung, Modernisierung und zum Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen“.
Alternativen:
Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
