Entscheidungsvorlage - VO/3909/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Grundsätzlich ist der Rat der Stadt Wegberg für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig (§ 41 Abs. 1 S. 1 GO NRW). Demgegenüber hat der Rat die Möglichkeit, durch Beschluss Entscheidungen auf Fachausschüsse durch die Hauptsatzung oder eine besondere Zuständigkeitsordnung zu übertragen, sofern es sich nicht um eine Angelegenheit nach § 41 Abs. 1 S. 2 lit.) a-t handelt.[1]

 

In der Sitzung des Rates am 20.12.2016 wurde die Auflösung und Neubildung der Ausschüsse beschlossen. Für die Zuständigkeit des Rates und der neuen Ausschüsse ist der beigefügte Entwurf einer Neufassung der Zuständigkeitsordnung sowie eine Synopse von der Verwaltung vorbereitet worden.


[1] Vgl. Bösche, Ernst-Dieter: Handbuch für Rats- und Ausschussmitglieder in Nordrhein-Westfalen.Kommunalrechtliche Grundlagen, (1. Auflage 2014), S.146f.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, die der Vorlage beigefügte Neufassung der Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg.

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Anlagen

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