Entscheidungsvorlage - VO/3933/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Den Vorsitz im Hauptauschuss führt der Bürgermeister kraft Gesetzes.

 

Der Hauptausschuss wählt gem. § 57 Abs. 3 GO NRW aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss wählt aus seiner Mitte heraus einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden.

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