Entscheidungsvorlage - VO/3928/17
Grunddaten
- Betreff:
-
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an weiteren verkaufsoffenen Sonntagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Finale Freigabe:
- Mühren, Andrea
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Wegberg
|
Entscheidung
|
|
|
|
21.02.2017
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 13.11.2016 beantragte die Werbegemeinschaft Wegberg e.V. an folgenden Terminen verkaufsoffene Sonntage für die Innenstadt Wegberg:
26.03.2017 - Büchermarkt mit 1. Fahrradmesse
02.07.2017 - Wegberger Autosommer mit regionalen Autohändlern/Stadtfest
10.09.2017 - Mühlenfest
03.12.2017 - Adventsmarkt.
Nach § 6 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten
(Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) dürfen an jährlich höchstens 4 Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Die Freigabe kann sich auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und Handelszweige beziehen. Die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände, Kirchen, die jeweilige Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer sind vor Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung anzuhören.
Das Bischöfliche Generalvikariat bedankt sich für die Möglichkeit der Stellungnahme, bleibt aber wie im Vorjahr bei seiner Haltung, grundsätzlich nur 2 verkaufsoffenen Sonntagen zuzustimmen und die Verkaufsöffnung an Adventssonntagen abzulehnen. Die Evangelische Kirche hat nicht reagiert.
Der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Aachen-Düren-Köln e. V. äußert keine Bedenken.
Die IHK Aachen äußert keine grundsätzlichen Bedenken, weist aber ausdrücklich auf die neuen Bewertungsmaßstäbe insbesondere des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hin.
Nach dieser Rechtsprechung muss die prägende Wirkung des Anlasses (örtliches Fest, Markt, Messe oder eine ähnliche Veranstaltung) gegenüber der Sonntagsöffnung überwiegen. Die örtliche Ordnungsbehörde muss eine vertretbare schlüssige Prognose erstellen, wonach die Anlassveranstaltung ohne Ladenöffnungen mehr Besucher anzieht als es die offenen Verkaufsstellen ohne eine Anlassveranstaltung tun würden.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) erhob ganz allgemein Bedenken. Ver.di bezweifelt in Bezug auf alle beantragten Sonntage, dass die Anlassveranstaltungen den Hauptgrund für den Besucherstrom darstellen und fordert die Begrenzung der Ladenöffnungen auf das Veranstaltungsumfeld.
Ver.di betont unter Bezug auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2007, dass an die Freigabe von Sonntagsöffnungen hohe Anforderungen zu stellen sind.
Da das Schreiben der Gewerkschaft sehr allgemein geblieben war, hat die örtliche Ordnungsbehörde am 24.01.2017 gegenüber ver.di ihr Vorhaben am Beispiel des Büchermarktes mit 1. Fahrradmesse erläutert, auch dass sie eine Begrenzung des Veranstaltungsumfeldes von ca. 400 Metern plane. Ferner wurden ver.di am 31.01.2017 die vom Büro des Bürgermeisters geschätzten Besucherzahlen des Vorjahres zur Verfügung gestellt. Bislang hat ver.di darauf noch nicht reagiert.
Prognose der örtlichen Ordnungsbehörde:
a) Büchermarkt mit 1. Fahrradmesse am 26.03.2017
Der Büchermarkt mit Antiquariat (ca. 40 Stände) rund um die Kirche findet seit 2004 statt.
Besucherresonanz 2016: 8.000 Besucherinnen und Besucher.
Die zusätzlich geplante Fahrradmesse findet auf dem Rathausplatz statt. Ein weiteres Unterhaltungsprogramm ist nicht geplant.
Das Veranstaltungsumfeld, das für die Ladenöffnungen vorgesehen ist, befindet sich in der Fußgängerzone Hauptstraße und Karmelitergasse, sowie den abgehenden kleinen Stichstraßen Passage-Alt-Berk, An der Gracht und Rathausplatz. Dort befinden sich 25, zumeist inhabergeführten Einzelhandelsgeschäfte. Betrachtet man die durchschnittliche Kundenfrequenz dieser Geschäfte an einem Wochentag in einem Zeitraum von 5 Stunden, mit der Besucherzahl des Vorjahres, so kann festgestellt werden, dass der Schwerpunkt der Anziehung in der Anlassveranstaltung selbst zu finden ist.
b) Wegberger Autosommer mit regionalen Autohändlern sowie Stadtfest am 02.07.2017
Das Stadtfest „ Antoniusmarkt“ entwickelte sich aus der ehemaligen Kirmes heraus und wird somit ab dem Jahr 1950 gefeiert. Statt der Kirmes wurde ein Markt mit ca. 20 bis 30 Ständen um die Kirche und an der Straße Rathausplatz sowie in der Fußgängerzone ins Leben gerufen. Im vergangenen Jahr wurde die Besucherzahl mit 6000 geschätzt. Zusätzlich wird auf der Bühne am Brunnen Live-Musik an allen drei Tagen geboten. Sonntags ist zusätzlich noch ein ganztägiges Unterhaltungsprogramm auch für Kinder geplant. Darüber hinaus findet eine Oldtimerausstellung auf dem Rathausplatz und der neu geplante Wegberger Autosommer auf dem Burgparkplatz statt. Weiterhin ist Wegberg Anlaufstelle für den Rheinischen Radwandertag in Wegberg. Auch hier kann die Prognose getroffen werden, dass der Schwerpunkt der Anziehung in der Anlassveranstaltung selbst zu finden ist.
c) Mühlenfest am 10.09.2017
Das Mühlenfest findet seit 2011 statt. Für letztes Jahr schätzte das Stadtmarketing die Besucheranzahl auf 6000. Daneben sind kulturell betrachtet Innenstadtführungen mit dem Nachtwächter sowie Besichtigungen der Wegberger Mühle auf dem Programm. Weiterhin werden Besichtigungen zu andere Mühlen mit Bussen und Oldtimern angeboten. An allen Tagen soll Live-Musik geboten werden. An Sonntag soll es ein großes Showprogramm auf der Bühne am Brunnen, insbesondere ein Showevent mit einem Star aus der Sendung „Deutschland sucht den Superstar“, geben. Weiterhin ist für die Kinderbelustigung ein Zauberer eingeladen und es wird eine Indianerstadt für die Kinder aufgebaut. Auch ein Kinderchor tritt auf. Auch hier kann die Prognose getroffen werden, dass der Schwerpunkt der Anziehung in der Anlassveranstaltung selbst zu finden.
d) Adventsmarkt am 03.12.2017
Der Adventsmarkt „ Wegberger Weihnacht“ existiert seit 1980 und präsentiert sich als Weihnachtsmarkt eingebunden in den Wegberger Winterzauber. Im vergangenen Jahr besuchten geschätzt 10.000 Besucher den Markt. Am Sonntag, ab 11.00 Uhr präsentieren sich weihnachtliche Klänge von Chören und Bands auf der Bühne am Brunnen. Auch hier kann die Prognose getroffen werden, dass der Schwerpunkt der Anziehung in der Anlassveranstaltung selbst zu finden ist.
Die Verordnung sieht vor, dass die Verkaufsstellen in der Innenstadt der Stadt Wegberg, deren Straßen explizit genannt werden, an den jeweils genannten Tagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet haben dürfen. Eine Begrenzung auf bestimmte Branchen bzw. Warenangebote wird nicht vorgenommen.
Ergänzende Information:
Der Verein Handel + Gewerbe Rath-Anhoven B 57 e.V. hat am 02.02.2017 einen Antrag für einen verkaufsoffenen Sonntag am 14.05.2017 gestellt. Hier müssen von der Verwaltung noch die vorgeschriebenen Anhörungen durchgeführt und eine Prognose erstellt werden.
Eine Beratung soll im HFA am 21.03.2017 und eine Beschlussfassung im Rat am 04.04.2017 erfolgen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wegberg beschließt den Erlass der folgenden ordnungsbehördlichen Verordnung:
Ordnungsbehördliche Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen an weiteren verkaufsoffenen Sonntagen
Aufgrund des § 6 Absatz 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz –LÖG NRW) vom 16.November 2006 (GV. NRW. S. 516), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. April 2013 (GV. NRW. S. 208), und der §§ 27 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.Mai 1980 (GV. NRW S. 528), zuletzt geändert durch Gesetz vom 06.Dezember 2016 (GV. NRW. S. 1062) wird von der Stadt Wegberg als örtlicher Ordnungsbehörde gemäß des Beschlusses des Rates der Stadt Wegberg vom 21.02.2017 folgende Verordnung erlassen:
§ 1
Verkaufsstellen, in den nachfolgend aufgeführten Straßen, dürfen an den Sonntagen 26.03.2017, 02.07.2017, 10.09.2017 und 03.12.2017 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein:
Wegberger Fußgängerzone, 41844 Wegberg auf der Hauptstraße,
Passage- Alt- Berk, An der Gracht, Karmelitergasse sowie der Straße Rathausplatz.
§ 2
Die Ordnungsbehördliche Verordnung tritt eine Woche nach dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31.12.2017 außer Kraft.
