Entscheidungsvorlage - VO/3931/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die bestehende Hauptsatzung der Stadt Wegberg bedarf einer Neufassung.

Zur Einbringung in den Rat der Stadt Wegberg dient der im Anhang beigefügte Arbeitsentwurf als Empfehlung für die geplanten Änderungen.

 

In einer interfraktionellen Runde am 31.01.2017 wurde der Entwurf für eine Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Wegberg mit den Fraktionsvorsitzenden und der Verwaltung besprochen. Dabei wurde eine Einigung über die Neufassung erzielt.

 

Der Arbeitsentwurf der Hauptsatzung ist an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW angelehnt und enthält in der Einarbeitung die abgestimmten Änderungswünsche der Fraktionen. Die entsprechenden Hinweise in den Fußnoten werden in der Endfassung nicht mehr aufgeführt.

 

§ 7 Abs. 3 S. 1 GO NRW schreibt den Erlass einer Hauptsatzung zwingend vor.

Die Hauptsatzung und ihre Änderungen können nach § 7 Abs. 3 S. 2 nur mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschlossen werden. Der Bürgermeister hat in diesem Fall Stimmrecht.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Wegberg zu beschließen.

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Anlagen

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