Entscheidungsvorlage - VO/0112/06
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung vom 28.03.2006 über verkaufsoffene Sonntage im Jahre 2006 in der Innenstadt der Stadt Wegberg sowie im Ortsteil Rath-Anhoven
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Beteiligt:
- Büro des Bürgermeisters; Beigeordneter / Dezernat II
- Finale Freigabe:
- Schulz, Ulrich
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HF)
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Entscheidung
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30.05.2006
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 20.12.2005 beantragte die Werbegemeinschaft Wegberg e.V.
an folgenden Terminen verkaufsoffene Sonntage für die Innenstadt der Stadt
Wegberg:
07.05.2006 -
Frühlingsfest
10.09.2006 -
Herbstfest
05.11.2006 -
Martinsfest
03.12.2006 -
Weihnachtsmarkt
Nach § 14 Absatz 3 des Gesetzes über den Ladenschluss dürfen
Sonntage im Dezember nicht freigegeben werden, so dass für den Weihnachtsmarkt
am 03.12.2006 keine Freigabe erfolgen konnte. Einen Ersatztermin nannte die
Werbegemeinschaft auf Anfrage nicht. Sie wurde darauf hingewiesen, dass sie
einen vierten verkaufsoffenen Sonntag beantragen könne. Im Rat am 28.03.2006
wurde eine ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe von drei
verkaufsoffen Sonntagen für die oben genannten Termine außer dem 03.12.2006
erlassen.
Am 02.05.2006 beantragte die Werbegemeinschaft einen weiteren
verkaufsoffenen Sonntag am 02.07.2006. Da gleichzeitig der Radwandertag, der
Euregio-Markt sowie ein mittelalterlicher Markt am Forum stattfinden, rechnet
die Werbegemeinschaft mit viel Zustrom für die Geschäftsöffnung. Es wurde eine
Öffnungszeit von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr beantragt. Jedoch dürfen nach § 14
Absatz 2 Ladenschlussgesetz die Verkaufsstellen nur an maximal fünf
zusammenhängenden Stunden geöffnet haben. Die Verordnung sieht demzufolge nach
Abstimmung mit der Werbegemeinschaft
vor, dass die Verkaufsstellen in der Innenstadt der Stadt Wegberg am
02.07.2006 von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet haben dürfen. Eine Begrenzung
auf bestimmte Branchen bzw. Warenangebote wird nicht vorgenommen.
Die Verwaltung schlägt vor, die bereits am 28.03.2006
ergangene Verordnung zu ändern und den 02.07.2006 als vierten verkaufsoffenen
Sonntag aufzunehmen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Änderung der
ordnungsbehördlichen Verordnung vom 28.03.2006 über verkaufsoffene Sonntage im
Jahre 2006 in der Innenstadt der Stadt Wegberg sowie im Ortsteil Rath-Anhoven
wie folgt:
Änderung
der Ordnungsbehördlichen Verordnung
über
das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass
Aufgrund des § 14 Abs. 1 und 2 des
Gesetzes über den Ladenschluß vom 28.11.1956 (BGBl. I S. 875), in der zur Zeit
gültigen Fassung, in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten
auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes (ZustVOArbtG) vom
25.01.2000 (GV NRW S. 54/SGV NRW 281) und den §§ 25 ff. des Gesetzes über
Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG) - in
der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV NRW S. 528/SGV NRW 2060) wird
von der Stadt Wegberg als örtliche Ordnungsbehörde gemäß des Beschlusses des
Rates der Stadt Wegberg vom 28.03.2006 folgende Änderung beschlossen:
§ 1
Zusätzlich zu den in der Ordnungsbehördlichen
Verordnung vom 28.03.2006 über verkaufsoffene Sonntage im Jahre 2006 in der
Innenstadt der Stadt Wegberg sowie im Ortsteil Rath-Anhoven genannten Terminen
dürfen Verkaufsstellen in der Innenstadt der Stadt Wegberg am Sonntag, den
02.07.2006 in der Zeit von 13.00 Uhr bis
18.00 Uhr geöffnet sein.
