Entscheidungsvorlage - VO/3963/17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die FDP-Fraktion hat mit Datum vom 13.05.2016 den beiliegenden Antrag nach § 20 der Geschäftsordnung gestellt, der in der Sitzung des Rates am 14.06.2016 zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (jetzt Ausschuss für Bildung, Integration und Soziales) verwiesen wurde.

 

Die Verwaltung begrüßt die Absicht der FDP-Fraktion, die modernen Lehr- und Lernformen stärker in den Focus zu nehmen und hier einen planvolleren und zielgerichteteren Mitteleinsatz vornehmen zu wollen.

 

Grundlagen

 

„Die Schulträger sind verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.“ (§ 79 Schulgesetz NRW)

 

Hieraus folgt, dass der Schulträger für die Anschaffung, den Unterhalt und den Ersatz für IT-Ausstattung zuständig ist. Der Stand der Technik ist hier zu beachten, damit die Schulbildung auf einem aktuellen Stand und ohne Nachteile für einzelne Schülerinnen und Schüler (SuS) durchgeführt werden kann. Die Kernlehrpläne müssen unter Inanspruchnahme von Sachmitteln umgesetzt werden können. Es ergeben sich sechs Handlungsfelder, die von der Kultusministerkonferenz als verbindliche Anforderungen für die Bildung in der digitalen Welt formuliert wurden. Ziel ist es, allen zum Schuljahr 2018/19 in die Grundschule eingeschulten oder in die Sekundarstufe I kommenden SuS bis zum Ende der Pflichtschulzeit diese Kompetenzen zu vermitteln.

 

Die Handlungsfelder sind:

 

  1. Suchen, Verarbeiten und Aufbewahren
  2. Kommunizieren und Kooperieren
  3. Produzieren und Präsentieren
  4. Schützen und sicher Agieren
  5. Problemlösen und Handeln
  6. Analysieren und Reflektieren

 

Digitale Kompetenzen werden damit zum integrativen Teil aller Fächer und nicht nur des Informatikunterrichtes.

 

Derzeitige Situation

 

Bislang sind im Rahmen der Haushaltsberatungen aufgrund der Haushaltskonsolidierung sehr sparsam Mittel für die Ausstattung der Schulen mit neuen Medien und deren Wartung eingebracht worden. Ersatzbeschaffungen sind erst weit nach Abschreibungsdauer der Geräte vorgenommen worden. So sind z.B. Personal Computer (PC), die eine Abschreibungsdauer von 5 Jahren besitzen, meist 8 Jahre und länger eingesetzt worden. Die Software auf den Geräten wird ebenfalls so lange verwendet, so dass derzeit noch veraltete und nicht mehr sichere Betriebssysteme wie Windows Vista und Windows XP eingesetzt werden.

 

Bildschirme und Tastaturen sind -soweit noch funktionsfähig- auch deutlich länger eingesetzt worden.

 

Dies hat bislang dazu geführt, dass der Administrationsaufwand vergleichsweise hoch ausfällt. Da sich in den Stellenbeschreibungen des Fachbereiches Bildung und Soziales keinerlei Zeitanteile für die Unterstützung und Instandhaltung der IT-Infrastruktur (der sogenannte „second-level-support“ obliegt nach einer Vereinbarung mit dem Land dem Schulträger) wiederfinden und auch die erforderliche Aktualität der Sachkenntnis nicht vorgehalten werden kann, wird die Aufgabe „nebenbei“ und unter Zuhilfenahme eines privaten Dienstleisters erledigt. Diese Situation ist für alle Beteiligten nicht zufriedenstellend.

 

Folgende IT-Ausstattung ist derzeit (Stand 31.12.16) in den Schulen vorhanden:

 

Schule

PC

Laptop

Beamer

SmartBoard

Podium Display

Server

Maximilian Kolbe Gymnasium

114

18

8

7

3

2

Edith Stein Realschule

21

16

3

1 (defekt)

0

1

Schule am Grenzlandring

29

0

1

0

0

1

KGS Arsbeck

18

10

1

0

0

 

TS Wildenrath

0

16

1

0

0

 

Am Beeckbach

43

22

3

0

0

1

Kastanienschule

17

1

1

0

0

 

Erich Kästner

54

0

1

1 (defekt)

0

1

TS Merbeck

4

0

0

0

0

 

Gesamt:

300

83

19

9

3

6

 

Es handelt sich um eine teilweise gespendete, veraltete und sehr heterogene IT-Ausstattung, die nach dem Grundsatz „less management“- „more usement“ auf Grundlage der Wünsche der Schulen angeschafft wurde.

 

Insgesamt besuchten zum Stichtag 31.12.2016 insgesamt 2532 Schülerinnen und Schüler eine Schule in der Stadt Wegberg. Dies bedeutet, dass es derzeit (unter Einbeziehung der veralteten und gespendeten Geräte) eine Workstation-Schüler-Relation von 7:1 gibt.

 

Die Empfehlung ist eine Relation 6:1; angestrebt wird in Wegberg eine gleichmäßige Ausstattung von 8:1, abhängig von den unterschiedlichen Medieneinsatzplänen der Schulen und nach Unterscheidung Primarstufe und Sekundarstufe.

 

 

Vorgehensweise

 

Eine Neuausrichtung der Medienplanung soll auf der Grundlage eines fest vereinbarten Vorgehens vorgenommen werden, damit hier Planungssicherheit für die Schulen und den Schulträger besteht.

 

„Eine qalitativ hochwertige „digitale Bildung“ setzt entsprechend qualifiziertes, zumindest dem Thema gegenüber positiv eingestelltes Lehrpersonal voraus. Die digitale Bildung kann nicht nur im Informatikunterricht stattfinden, sondern muss alltäglich in allen Schulfächern zu finden sein.“

Christiane Clobes, Vorstand des IT-Verbund Stormarn AöR

 

Da in den Schulen die Infrastruktur eingesetzt werden soll und hierfür auch die Lehrer ausgebildet sein müssen, sollen die Schulen bereits sehr früh in einem  abgestuften Verfahren beteiligt werden. Zunächst sollen in den Schulen fachliche Medienkonzepte (was will ich wie im Unterricht anwenden) von den Fachschaften erarbeitet werden. Hieraus entwickeln sich die einzelnen schulischen Medien­konzepte (was und welche Hardware/Ausrüstung benötige ich, welcher Lehrer stellt den Einsatz sicher, wer ist kompetenter Ansprechpartner in der Schule, wie gestaltet sich ein Fortbildungskonzept), aus denen schließlich ein kommunaler Medienentwicklungsplan erstellt wird, der ein Wartungskonzept enthält, Kosten plant und Zuständigkeiten festlegt. So kann dann in einem 5-Jahres-Plan, der jährlich überarbeitet werden muss, für alle Seiten verbindlich festgelegt werden, wie der Einsatz von IT in der Schule erfolgen und sichergestellt werden kann.

 

Im April dieses Jahres ist eine Zusammenkunft der Schulleiterinnen geplant. Anlässlich dieser Zusammenkunft soll das weitere Vorgehen mit den Schulen zeitlich abgestimmt werden. Ziel ist es, bis zu den Haushaltsberatungen 2018 belastbare Zahlen vorzulegen. Der Fachbereich Zentrale Verwaltungssteuerung und das Team der Medienberatung für Schulen im Kreis Heinsberg wird in das Verfahren eingebunden werden.

 

Bereits jetzt ist abzusehen, dass ein planvoller und zielgerichteter Einsatz bei der IT Ausstattung zu Mehrausgaben führen wird. Soweit das Workstation/Schüler Verhältnis von 8:1 eingehalten werden soll, sind insgesamt 317 PC/Laptop/Tablets (2536 Schülerinnen und Schüler / 8) anzuschaffen, zu unterhalten und nach 5 Jahren zu ersetzen. Geht man von Anschaffungskosten in Höhe von rund 700,00 € (je Workstation mit Software) aus, so ergibt sich alle 5 Jahre eine Investitionssumme von 221.900,00 €, die gestreckt auf 5 Jahre (umschichtige Erneuerung) je Jahr Kosten in Höhe von 44.380,00 € verursacht. Hinzu kommen noch die Kosten für Smartboards und Beamer mit jährlich ca 7.000,00 € und der Ersatz der Server mit jährlich 3.600,00 € (6 Server * 3.000,00 € / 5 Jahre).

 

Für die Wartung der Hardware im Rahmen eines Wartungsvertrages fallen je Workstation und Jahr ca. 400,00 € an. Dies sind bei 317 PC weitere 126.800,00 € im Jahr. Ob hier durch Einrichtung entsprechender zusätzlicher Stellenanteile im Stellenplan günstiger verfahren werden könnte, wird noch untersucht werden.

 

Das würde bedeuten, dass jährlich insgesamt 181.780,00 € bereitgestellt werden müssten. Für das Jahr 2017 sind bei den verschiedenen Produkten 030101 bis 030110 (konsumtiv und investiv) insgesamt 75.500,00 € für IT in Schulen veranschlagt, so dass  der erforderliche Mehraufwand ca. 106.280,00 € je Jahr betragen könnte.

 

Die Verwaltung schlägt angesichts der dargestellten Situation vor, einen stadtweiten Medienentwicklungsplan zu erstellen mit dem Ziel, diesen dem Ausschuss noch vor den Haushaltsberatungen für 2018 vorzulegen.

 

Aufgrund der dargestellten Ausgangslage wird klar, dass die im Haushalt 2017 angemeldeten Mittel das absolute untere Maß darstellen, um die Einsatzfähigkeit der vorhandenen IT auf einem sehr geringen Stand sicherzustellen. Aus diesem Grunde wird gebeten, die Haushaltssperren bei den investiven Sachkonten 030101B011 – 030110B011 (insgesamt gesperrte Mittel = 27.000,00 €) aufzuheben, damit dringend benötigte Ersatzbeschaffungen erfolgen können. Ein wirtschaftlicher Umgang mit den Mitteln wird –wie bereits in der Vergangenheit so umgesetzt- von der Verwaltung sichergestellt. Eine Verwendung der neu anzuschaffenden Geräte im Rahmen des noch zu erstellenden Medienentwicklungsplanes bleibt gewährleistet.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Aufwendungen.

 

Alternativen:

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Integration und Soziales stimmt der Vorgehensweise zur Erstellung eines stadtweiten Medienentwicklungsplanes für die Schulen zu. Dieser soll dem Ausschuss noch vor den Haushaltsberatungen für das Jahr 2018 vorgelegt werden.

 

Der Ausschuss für Bildung, Integration und Soziales schlägt dem Rat vor, die Sperrvermerke bei den investiven Konten 030101B011 – 030110B011 aufzuheben, damit dringende Beschaffungen für die Schulen erfolgen können.

Loading...