Entscheidungsvorlage - VO/3967/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Datum vom 01.11.2016 ist der beiliegende Antrag als Bürgeranregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW eingereicht worden.

 

Die Unterbringung von Flüchtlingen ist seit 2014 in mehreren Vorlagen -auch im Zusammenhang mit der Einrichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) auf dem Gelände der ehemaligen englischen Wohnsiedlung bei Petersholz- dargestellt worden.

 

An den grundsätzlichen Aussagen der Verwaltung hat sich nichts geändert. Die Gemeinschaftsunterkunft auf der Nordstraße ist derzeit mit 126 Personen im Hauptgebäude belegt. Über die bauliche Instandhaltung und die Betreuung durch Sozialarbeiter und Flüchtlingshelfer wurde ebenfalls ausgiebig berichtet.

 

Die Verwaltung weist die Behauptung, eine Unterbringung erfolge unter „menschenunwürdigen Bedingungen“ deutlich zurück. Die durch das Gesundheitsamt im Rahmen einer Begehung festgestellten Mängel beruhten zum größten Teil auf fehlerhaften Benutzerverhalten und sind alle abgestellt. Dies wird im Antrag auch so bestätigt. Ein weiterer Renovierungsschritt soll in den Küchen und den Wasch- und Duschräumen nach Freigabe des Haushaltes 2017 erfolgen. In diesen Räumen sollen die Bodenbeläge erneuert werden.

 

Wie bereits mit den Vorlagen der letzten Jahre dargestellt und vom Rat so beschlossen, soll die Nordstraße als unverzichtbarer Baustein der Flüchtlings­unterbringung weiter betrieben werden.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Aufwendungen.

 

Alternativen:

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bildung, Integration und Soziales beschließt, die Gemeinschaftsunterkunft Nordstraße nicht aufzugeben und der Bürgeranregung somit nicht zu folgen.

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Anlagen

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