Mitteilungsvorlage - VO/3973/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Sachkundige Bürgerinnen und Bürger sind in ihrer ersten Fachausschusssitzung, analog zur Verpflichtung der Ratsmitglieder, auf die Wahrung der Gesetze und die Wahrnehmung ihrer Pflichten hinzuweisen. Gleiches gilt für die beratenden Mitglieder gem. § 85 Abs. 2 Schulgesetz

Da die Ausschüsse der Stadt Wegberg durch Beschluss des Rates vom 20.12.2016 (TOP 7.17) aufgelöst wurden und im Rat am 24.01.2017 eine Neubildung und Neubesetzung erfolgt ist, ist in der heutigen Sitzung des Ausschusses für Bildung, Integration und Soziales die Verpflichtung der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie der beratenden Mitglieder vorzunehmen.

Die Verpflichtung erfolgt durch das Vorlesen der entsprechenden Verpflichtungsformel durch die Ausschussvorsitzende sowie die Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung durch diese und durch die/den sachkundige/n Bürger/in bzw. das beratende Mitglied.

 

Das Muster einer Verpflichtungserklärung ist als Anlage beigefügt.

 

Die von der Ausschussvorsitzenden und den sachkundigen Bürgern/innen bzw. den beratenden Mitgliedern unterzeichneten Verpflichtungserklärungen werden der Niederschrift über die Sitzung des Fachausschusses beigefügt.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Sachkundige Bürger/-innen und beratende Mitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung nach der Entschädigungsverordnung NRW in Abhängigkeit von den hierzu festgelegten kommunalen Vorgaben.

 

 

Alternativen:

-keine-

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Beschlussvorschlag

 

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Anlagen

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