Entscheidungsvorlage - VO/0499/07
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung eines Zweckverbandes auf Kreisebene im Bereich Abfallwirtschaft
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Beteiligt:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
- Finale Freigabe:
- Braun, Friedel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Vorberatung
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21.08.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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18.09.2007
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Kreis Heinsberg bietet den kreisangehörigen
Kommunen eine verstärkte “interkommunale Zusammenarbeit” für den
Bereich der Abfallwirtschaft an. Im Rahmen der Überlegungen zur Vorbereitung
der Abfallwirtschaft ab dem Jahr 2010 stellt sich der Kreis die Bildung eines
Zweckverbandes Abfallwirtschaft im Kreis Heinsberg vor. Hierdurch sollen die
abfallwirtschaftlichen Aufgaben auf einer politischen und administrativen Ebene
gebündelt werden.
Aufgaben des Zweckverbandes würden nach Auffassung
des Kreises Heinsberg sein:
-
Ausschreibung
der Verträge für Sammlung und Transport von Rest- und Biomüll sowie für
Sperrmüll und Sonderabfälle
-
Ausschreibung
der Restabfallbehandlung ab dem Jahr 2010
-
Fortentwicklung
eines gemeinsamen Abfallwirtschaftskonzeptes und Festlegung der abfallpolitischen Eckpunkte für die nächsten
Jahre
-
Optimierung der
Wertstofferfassung
-
gemeinsame
Nutzung von Sammelsystemen und Wertstoffhöfen
-
Durchführung der
Deponienachsorge
-
Abfallberatung
Nach Aussagen des Kreises ergeben sich folgende
Vorteile:
-
Günstigere
Ausschreibungskonditionen durch Bildung größerer Vergabeeinheiten
-
Geringerer
Verwaltungsaufwand, da ein Ansprechpartner
-
“Auslagerung”
der kommunalen Gebührendiskussion
-
Direkte
Mitsprache der Städte/Gemeinden bei wichtigen Entscheidungen in der Abfallwirtschaft
-
Stärkere
Verhandlungsposition gegenüber Unternehmen
-
Abfallberatung
und Öffentlichkeitsarbeit “aus einer Hand”.
Als Nachteile werden durch den Kreis Heinsberg
aufgeführt:
-
Wegfall von
Zuständigkeiten kommunaler Gremien
-
ggfs. weniger
Spielraum für gemeindespezifische Besonderheiten
-
Wegfall
alleiniger Entsorgungszuständigkeit des Kreises
-
Höherer
Abstimmungsaufwand zumindest in der Anfangsphase des Zweckverbandes
Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden wurden
gebeten, die unterbreiteten Vorschläge zu prüfen und eine Stellungnahme
abzugeben.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die
Errichtung eines Zweckverbandes dem Grunde nach zu begrüßen ist. Für die Stadt
Wegberg überwiegen jedoch die Nachteile.
Ab 01. April 1998 wurde in Wegberg das Wiegesystem
eingerichtet. Durch dieses System wurde dem gesetzlichen Auftrag gefolgt, die
Abfallgebühren nach dem Wirklichkeitsmaßstab zu berechnen. Jeder soll nur das
bezahlen, was er verursacht. Zusammen mit der Stadt Wegberg haben auch die
Stadt Geilenkirchen und die Gemeinden Waldfeucht und Gangelt ein Wiegesystem
installiert. Bei der Bildung eines Zweckverbandes würde dies dazu führen, dass
diese Systeme voraussichtlich nicht aufrechterhalten werden können. Außerdem
ist die Stadt Wegberg vertraglich bis zum 31. Dezember 2011 gebunden.
Weiterhin ist zu befürchten, dass bei der Bildung
eines Zweckverbandes die Gebühren ansteigen würden. Bisher sind die
Wiegekommunen mit ihren Gebühren zum Teil erheblich unter den Gebühren der
übrigen Kreiskommunen angesiedelt. So beträgt die durchschnittliche
Abfallgebühr im Kreis Heinsberg ohne Wiegekommunen jährlich 254,65 € (mit
Wiegekommunen jährlich 249,40 €). Für die Stadt Wegberg beträgt die
Gebühr unter Einrechnung von 400 kg Abfallgewicht jährlich 208,00 €. Bei
der Errichtung des Zweckverbandes würden sich die Gebühren voraussichtlich deutlich
erhöhen.
Hierbei wurde bereits berücksichtigt, dass durch eine
gemeinsame Ausschreibung voraussichtlich niedrigere Unternehmerpreise erreicht
werden würden. Auf die Art der Ausschreibung, die Erstellung des
Leistungsverzeichnisses und auf die Auftragsvergabe hätte die Stadt Wegberg nur
geringen Einfluss. Das Tagesgeschäft in der Abfallentsorgung bliebe nach wie
vor bei den Kommunen bestehen.
Nach geltendem Recht sind die Kommunen zuständig für
die Sammlung und den Transport des Abfalls. Bei einem Zweckverband würden diese
Zuständigkeiten abgegeben. Der bisher ausschließlich vom Kreis bearbeitete
Zuständigkeitsbereich der Entsorgung/Verwertung von Abfällen käme für die
Kommunen hinzu. Dies bedeutet, dass die Kosten für die Entsorgung der Abfälle
(hier: Verbrennung) wahrscheinlich auf der Grundlage der angelieferten
Abfallmengen von den Kommunen zu tragen wären. Da bei Wegfall des Wiesesystems
die Restabfalltonnen durch die Bürger unbedachter befüllt würden, wären auch
höhere Entsorgungskosten zu tragen, die gleichmäßig auf die angeschlossenen
Abfalltonnen verteilt würden.
Bedenkt man, dass vor Einführung des Wiegesystems im
Stadtgebiet rund 7.800 Tonnen Restabfälle anfielen, die bis heute auf ca. 3.500
Tonnen reduziert wurden, so ist ersichtlich, dass bis zu 100 % höhere
Entsorgungskosten entstehen könnten.
Auch unter Berücksichtigung von Vorteilen, die sich
durchaus durch die Schaffung eines Zweckverbandes ergeben werden, ist die
Verwaltung der Auffassung, dass zumindest zum jetzigen Zeitpunkt von einer
Befürwortung eines Zweckverbandes abgesehen werden sollte.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt
die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die
Verwaltung zu beauftragen, dem Kreis Heinsberg mitzuteilen, dass zurzeit die
Einrichtung eines Zweckverbandes für den Bereich der Abfallwirtschaft nicht befürwortet
wird.
