Mitteilungsvorlage - VO/3977/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Am 06.12.2016 wurde ein Bürgerantrag gestellt, wonach die Höchstparkdauer im Bereich der Parkraumbewirtschaftung auf vier Stunden angehoben werden soll. Begründet wird der Antrag damit, dass die Kunden sich über die derzeitige Höchstparkdauer beschweren, da diese nicht ausreichend lang sei, um in aller Ruhe in der Innenstadt Wegbergs Einkäufe zu erledigen.

Gemäß dem Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 26.04.2016 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Jahr nach Einführung der gebührenpflichtigen Parkraumbewirtschaftung eine Auswertung der Maßnahme im entsprechenden Fachausschuss vorzulegen.

Die Inbetriebnahme der Parkscheinautomaten erfolgte am 12.09.2016. Somit ist die Auswertung der Maßnahme nicht vor September 2017 vorgesehen. Die Auswertung wird sich auch auf die Höchstparkdauer beziehen. Ggf. wird die Verwaltung eine Änderung der Parkgebührenordnung empfehlen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr empfiehlt den Antragstellern mitzuteilen, dass ihre Anregung in die Auswertung der Parkraumbewirtschaftung im Herbst 2017 miteinfließen wird.

 

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Anlagen

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