Entscheidungsvorlage - VO/3983/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Wohnmobilplatz wird nach wie vor von zahlreichen Wohnmobilisten nicht nur aus Deutschland – vornehmlich Besucher aus dem Ruhrgebiet -  sondern auch von vielen Gäste aus europäischen Nachbarländern, insbesondere Belgien und den Niederlanden, aber auch aus Frankreich und Luxemburg aufgesucht.

Für ein Wohnmobil ist lt. Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 02.07.2013 pro Nacht und Mobil die Nutzungsgebühr ab 01.08.2013 von 7,- € auf 8,- € erhöht worden und liegt damit im mittleren Bereich der Gebührenskala im Vergleich zu anderen Wohnmobilplätzen in der Umgebung (Wassenberg 5,- €, Heinsberg 10,- €, Erkelenz kostenfrei, Hückelhoven 4,50 €, Gangelt 10,- €, Waldfeucht 5,- €).

 

In der Nutzungsgebühr ist die Versorgung mit Wasser und Strom und die Entsorgung enthalten. Zusätzlich ist ein einmaliger kostenloser Besuch des Hallenbades für eine Person eingeschlossen. Hiervon machen mehr als die Hälfte der Wohnmobilisten Gebrauch. Diejenigen, die diese Karte einlösen, erwerben oft zusätzliche Karten für weitere Tage und für die übrigen Familienmitglieder. Hierdurch können weitere Einnahmen für das Hallenbad erzielt werden, die ohne den Wohnmobilplatz nicht anfallen würden.

 

Von dem im Ausschuss beschlossenen Zulassung von Wohnwagen auf dem Wohnmobilplatz haben in 2015 vier Gäste und in 2016 sechs Gäste Gebrauch gemacht. Es gab keine Probleme bei der Ver- und Entsorgung und auch keine mit den Wohnmobilisten, so dass aus Sicht der Verwaltung auch künftig bis auf Widerruf Wohnwagen zugelassen werden sollten. Dies wird auch entsprechend in Flyern/Internet publiziert.

 

In den letzten drei Jahren sind die folgenden Besucherzahlen und Einnahmen zu verzeichnen:

             

Jahr

Übernachtungen

Einnahmen (€)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2014

833

6.776,00

2015

887

6.888,00

2016

717

5.758,00

 

Ab 01.08.2013 Erhöhung des Entgeltes auf 8,- €

 

Für die Pflege des Platzes mit Gehölzschnitt durch den Baubetriebshof sowie für die Unterhaltungskosten für Wasser, Strom, Versicherung und Grundbesitzabgaben sind in den Jahren 2014 bis 2016 folgende Kosten entstanden, die den Einnahmen gegenüberzustellen sind:

 

Kostenart

Betrag 2014 in €

Betrag 2015 in €

Betrag 2016 in €

Wasserversorgung

49,36

50,63

40,77

Stromkosten

Durchschnitt Verbrauch in € je Wohnmobil

2.198,87

(2,63)

1.617,27

1.407,89

Versicherung

5,48

8,01

8,15

Grundbesitzabgaben, Abwasser, Müll

363,14

535,18

504,82

Zwischensumme

2.616.85

2.211,09

1961,63

Personalkosten Baubetriebshof

  inkl. Maschinennutzung

913,00

290,50

453,00

Aufwendungen für Werbung und Instandhaltung

886,32

2.146,62

1.800,00

(geschätzt)

Summe Ausgaben insgesamt

4.416,17

4.648,21

4.214,63

Einnahmen (ab 01.08.2013 8,- €)

6.776,00

6.888,00

5.758,00

Überschuss

2.359,83

2.239,79

1.543,37

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass mit der Einführung des NKF am 01.01.2007 die anfallenden Personalkosten für das Hallenbadpersonal (das Herausstellen der Mülltonnen am Platz, Kontrollgänge, Hilfe bei technischen Problemen und das Bestücken der Infotafel) dargestellt werden müssen. Der Zeitaufwand beträgt derzeit 0,17 Stellenanteile, dies entspricht Personalkosten in Höhe von ca. 10.800,- €. Diese Kosten hat die Verwaltung in die Berechnung nicht einbezogen, weil das Hallenbadpersonal diese Dienste während des üblichen Badbetriebes, d.h.  in „wacher Bereitschaft“ übernimmt. Auch die Kosten für den Mitarbeiter im Stadtmarketing, der den Platz verwaltungsmäßig mit betreut, sind nicht berücksichtigt.

Aufgrund der o.g. dargestellten Ein- und Ausgaben ergibt sich für das Jahr 2016 ein Überschuss ohne anteilige Personalkosten in Höhe von 1.543,37 €.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Gebühren, die zuletzt in 2013 erhöht worden sind, für das Jahr 2017 und 2018 weiterhin auf 8 € festzuschreiben. Anfang 2019 sollte eine erneute Überprüfung aufgrund der Abrechnung 2018 erfolgen.

 

Die Kosten für die Entsorgung in Höhe von 2,- € sollten ebenfalls aufgrund der geringen Nutzung (ca. 20 Wohnmobile pro Jahr) belassen bleiben.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die Aufwendungen und Erträge des Wohnmobilplatzes werden im Produkt 15 02 00 ausgewiesen.

 

 

Alternativen:

- Keine -

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, das Nutzungsentgelt je Wohnmobil auf 8,- € zu belassen und bis zum 30.06.2019 festzuschreiben. Nach der Abrechnung 2018 Anfang 2019 sollte die Gebührenhöhe erneut geprüft werden. 

Die Kosten für die reine Entsorgung in Höhe von 2,- € sollten aufgrund der geringen Nutzung bestehen bleiben und die Freikarte je Wohnmobil für das städt. Hallenbad weiter gewährt werden.

 

Darüber hinaus soll der Wohnmobilplatz bis auf Widerruf, bei nicht voller Auslastung durch Wohnmobile, auch weiterhin für Wohnwagen zugelassen werden, die über sanitäre Einrichtungen in ihrem Wohnwagen verfügen. Das Nutzungsentgelt soll das gleiche wie bei Wohnmobilen betragen. 

 

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