Entscheidungsvorlage - VO/3979/17
Grunddaten
- Betreff:
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Räume für den Stadtsportverband hier: Bürgeranregung vom 14.12.2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr (TKSV)
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Entscheidung
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14.03.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Stadtsportverband Wegberg e.V. (SSV) hat am 14.12.2016 eine Bürgeranregung nach § 24 GO NRW eingereicht, die dieser Vorlage beiliegt. Der Rat hat diese Anregung in seiner Sitzung am 24.01.2017 zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr verwiesen.
Wie im Schreiben richtig dargestellt wird, ist die Verwaltung im Dialog mit dem SSV bereits seit längerer Zeit auf der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten, die vom SSV als Geschäftsstelle genutzt werden könnten. Es wurden verschiedene Alternativen geprüft. Zwei konkrete Möglichkeiten wurden dem Stadtsportverband angeboten. Zum einen der Vereinsraum unter der Zweifachsporthalle, der seinerzeit für den Budo-Club reserviert war und nun von der Volkshochschule genutzt wird, und zum anderen Räumlichkeiten im städtischen Jugendheim in Wildenrath. Diese konkreten Vorschläge sind beide vom SSV abgelehnt worden. Der Raum in der Zweifachsporthalle wegen der zu leistenden Kostenbeteiligung (10,50 € je m²/Jahr wie bei den übrigen Vereinen auch) und der Raum in Wildenrath wegen der auswärtigen Lage. Gewünscht wird ein Raum im Innenring.
Alle anderen in Betracht kommenden Möglichkeiten (Räume im Untergeschoss der jetzigen SEWG, im ehemaligen Kloster, im Hallenbad und in der Wegberger Mühle) haben sich aus verschiedenen Gründen als nicht umsetzbar herausgestellt.
Aufgrund des jetzt vorliegenden Antrages des SSV hat die Verwaltung in allen Fachbereichen noch einmal die Möglichkeiten abgefragt. Ohne Umbaumaßnahmen ist kein Raum im Innenringbereich vorhanden, der dem SSV zur alleinigen Nutzung und mietfrei überlassen werden könnte. Dies gilt auch für Schulraum.
Die Verwaltung sieht weiterhin die Möglichkeit der Raumüberlassung im städtischen Jugendheim in Wildenrath. Da der SSV für alle Vereine in der Stadt zuständig ist, ist es nach Ansicht der Verwaltung durchaus zuzumuten, einen Raum in Wildenrath als Geschäftsstelle zu nutzen. Auch das Angebot, nach Absprache den Mühlenraum in der Wegberger Mühle für Besprechungen zu nutzen, wird weiter aufrecht erhalten.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr beschließt, dem Stadtsportverband Wegberg e.V. einen Raum im ehemaligen städtischen Jugendheim Wildenrath zur alleinigen Nutzung anzubieten. Da der Stadtsportverband durch die Vereine keine Finanzierung erfährt, soll die Überlassung kostenfrei erfolgen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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119,9 kB
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