Empfehlungsvorlage - VO/0527/07

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Gebührentarif zur Erhebung von Gebühren  für die Durchführung von Brandschauen ist dem Charakter der Gebühr entsprechend an die der Stadt Wegberg als Träger des Feuerschutzes tatsächlich entstehenden Kosten anzupassen.

Die Gebührensätze wurden von der Verwaltung entsprechend der Mustervorgaben der KGSt, Köln, auf der Basis der Besoldung der tatsächlich für die Brandschauen eingesetzten Feuerwehrbeamten berechnet.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch die Veröffentlichung der Änderungssatzung entstehen keine Kosten.

 

Alternativen:

Alternativen werden nicht vorgeschlagen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat der Stadt Wegberg vor, die Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der  Fassung der Verwaltungsvorlage zu beschließen.

 

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Anlagen

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