Entscheidungsvorlage - VO/3876/16-1
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der SPD-Fraktion vom 08.12.2016 gem. § 20 (jetzt: § 2) der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse; hier: Verkleinerung des Rates der Stadt Wegberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Finale Freigabe:
- Jung, Peter
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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Entscheidung
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21.03.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Datum vom 08.12.2016 hat die SPD-Fraktion den nachfolgenden Antrag gem. § 20 (jetzt: § 2) der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse gestellt:
„Verkleinerung des Rates der Stadt Wegberg“
Die Anzahl der für die Gemeindevertretung zu wählenden Vertreter richtet sich im Grundsatz nach der Einwohnerzahl der Gemeinde.
Nach § 3 Absatz 2 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz NRW) beträgt die Zahl der zu wählenden Vertreter für die Stadt Wegberg grundsätzlich 38, davon 19 in Wahlbezirken.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 30.10.2007 eine Verkleinerung des Rates auf 36 Mitglieder beschlossen. Dies war möglich, da gem. § 3 Abs. 2 KWahlG NRW die Anzahl der Ratsmitglieder um 2, 4, 6, 8 oder 10, davon je zur Hälfte in Wahlbezirken, verringert werden kann.
Mit Blick auf die kommende Kommunalwahl schlägt die Verwaltung vor, die Anzahl der Ratsmitglieder um weitere vier, d.h. auf 32 Ratsmitglieder zu verkleinern. Hierfür sprechen insbesondere Einsparungen bei den pauschalen Aufwendungen und den Sachkosten für Ratsmitglieder.
Es ergeben sich für ein „einfaches“ Ratsmitglied folgende Einsparungen:
Pauschale Aufwandsentschädigung. :290,20 € *12 = 3.482,40 € (§ 1 Abs. 2Nr. 1bb EntschVO)
Zzgl. Tablet: 15,41 €*12 = 184,92 €
Zzgl. Mitgliederbezogener Bedarf: 20,25[1] €*12 = 243,00 €
Gesamt:3.910,32 € p.A.
Bei einer Verkleinerung um weitere 4 Vertreter ergibt sich eine Ersparnis von 3.910,32 € *4 = 15.641,28 € pro Jahr, d.h. 15.641,28*5 J. = 78.206,40 € in fünf Jahren.
Die Verwaltung schlägt vor, die Reduzierung als HSK-Maßnahme zur Kompensation von nicht oder nicht vollständig umgesetzten Maßnahmen aufzunehmen.
Auch wenn das Gesetz eine Entscheidung über die Frage bis spätestens 45 Monate nach Beginn der Wahlperiode zulässt, sollte frühzeitig ein entsprechender Beschluss hierüber gefasst werden, um die Neueinteilung der Wahlbezirke vorbereiten zu können.
[1] Mitgliederbezogener Bedarf gem. § 56 (3) S. 1 GO NRW abzgl. 10%-iger Kürzung (Ratsbeschluss vom 19.09.1995) und erneute Kürzung um weitere 10 % durch Ratsbeschluss vom 13.09.2011.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die im Anhang beigefügte Satzung der Stadt Wegberg über die Zahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter.
Die Verwaltung wird beauftragt, frühzeitig mit der Neueinteilung der Wahlbezirke zu beginnen.
Der Fachbereich 401 „Finanzwirtschaft“ wird beauftragt, die Einsparung als HSK-Maßnahme aufzunehmen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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451,9 kB
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(wie Dokument)
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13,9 kB
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