Entscheidungsvorlage - VO/3910/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Wegberg hat in seiner Sitzung am 01.09.2015 das Haushaltssicherungskonzept für die Stadt Wegberg beschlossen. Die dort festgelegten Maßnahmen sollen der Konsolidierung des städtischen Haushaltes dienen.

Das Haushaltssicherungskonzept muss fortgeschrieben werden und erfordert die Genehmigung der Kommunalaufsicht.

 

Mit Schreiben vom 15.11.2016 wurde der von der Kommunalaufsicht geforderte Bericht zum Umsetzungsstand des Haushaltssicherungskonzeptes vorgelegt.

 

Die Kommunalaufsicht hat mit Email vom 19.12.2016 folgendes mitgeteilt:

 

„Bezug nehmend auf meine Verfügung vom 23.05.2016 legen Sie mir nunmehr den o.a. Umsetzungsbericht vor. Diesem habe ich entnommen, dass zu Maßnahme 7 – Reduzierung von Grundschulstandorten, der aufzufangende Betrag noch nicht gegenfinanziert ist.…

 

Ferner ist entsprechend meiner o.a. Verfügung ein Ersatz für die Maßnahme Nr. 8 zu beschließen sowie für die laut Ihrem Bericht nicht eingesparten Mittel der Maßnahmen Nr. 12 und Nr. 15.“

 

 

Neben der Tatsache, dass zukünftig vom HSK abweichende Ratsbeschlüsse einer Genehmigung der Kommunalaufsicht bedürfen, sind zwingend Maßnahmen für eine Einsparung von Beträgen in Höhe von

 

114.153 € (97.000 € Maßnahme Nr. 7 – Reduzierung von Grundschulstandorte 

                   und 17.153 € Maßnahme Nr. 12 – Anhebung Beitragssätze KAG) für

                   2018 und

 

308.153 € (291.000 € Maßnahme Nr. 7 und 17.153 € Maßnahme Nr. 12) jährlich für

                   die Jahre 2019 – 2024 zu bilden.

 

Die nicht eingesparten Mittel bei Maßnahme 15 sind vernachlässigbar, da dieser Ansatz sehr vorsichtig geplant wurde und über die anderen Photovoltaikanlagen erwirtschaftet wird.

 

Die erforderlichen Einspareffekte können aus den vorliegenden Sparvorschlägen aus Rat, Verwaltung und Bürgerschaft nicht kurzfristig realisiert werden, da entweder Einmaleffekte skizziert wurden oder aber Vorarbeiten notwendig sind, sodass mit einer kurzfristigen Realisierung nicht zu rechnen ist. Langfristige und nachhaltige Einsparungen lassen sich nur durch die Reduzierung von Standards und durch Anhebung von Steuern erzielen. Ansätze zur Standardreduzierung könnten sich aus den Untersuchungen zu den Produkten ergeben. Hierzu sind Anträge gestellt worden, die in den nächsten Sitzungen beraten werden.

 

Gemäß § 77 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW hat die Stadt, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel nur im letzten Schritt durch Steuern zu beschaffen.

Um die zu erwirtschaftenden Ausfälle aus nicht umgesetzten HSK-Maßnahmen in Höhe von 422.306 € jährlich zu erzielen, müsste die Grundsteuer B ab 2018 um 43 Punkte auf 534% angehoben werden. Je 10.000 € Grundsteuer B entsprechen etwa einem Prozentpunkt. Im Jahr 2021 müsste die Erhöhung der Grundsteuer B dann auf 593% (plus 59 Prozentpunkte) erfolgen, damit die HSK-Maßnahme korrekt umgesetzt wird.[1]

 

Die Kämmerei ist bemüht, im Rahmen der Haushaltsüberwachung stetig kritische Fragen zu Auszahlungsansätzen zu stellen und hat neben diesem Auftrag unterdessen in den letzten Wochen folgende alternativen Vorschläge zur Haushaltsverbesserung untersucht:

 

-          Ankauf des Forums

-          Einführung einer Bettensteuer

-          Prüfung von einzelnen veräußer- oder vermietbaren Flächen

-          Ermittlung von Grundsteuer-Steigerungen durch neue Wohnbaugebiete

-          Prüfung von Möglichkeiten der Umrüstung auf LED-Technik bei der Straßenbeleuchtung zusammen mit dem FB 302

 

Die vorgenannten Beispiele zeigen auch auf, dass neue HSK-Maßnahmen erarbeitet werden müssen. Die Prüfungen dauern zum Teil noch an, bzw. führten aus Sicht der Verwaltung zu keinem vertretbaren Verbesserungsvorschlag. Die Kämmerei ist aktuell personell mit dem Controlling der laufenden Investitionen und der laufenden Produktaufwendungen voll ausgelastet, zumal zwei Stellen noch nach zu besetzen sind.

 

Die Aufgabe, neue Einsparungen zu finden, ist außerordentlich schwierig, da neue Ideen ermittelt werden müssen, die oft Zielkonflikte aufwerfen oder aber zur Belastung von Personengruppen führen. Während in Übach-Palenberg die Schließung einer Schule und die Schließung der in einer Schule untergebrachten Stadtbücherei durchgesetzt wurde, konnte in Wegberg hierfür keine Mehrheit gefunden werden.

Um dennoch Alternativen zu einer Steueranhebung zu finden, schlägt der Fachbereich Finanzwirtschaft die Einrichtung einer Arbeitsgruppe „Sparen“ vor. Jede Fraktion sollte einen Teilnehmer in diese Arbeitsgruppe entsenden, weiter werden der Verwaltungsvorstand sowie bedarfsweise Mitarbeiter aus den Fachbereichen an dieser Arbeitsgruppe teilnehmen. Die Federführung dieser Arbeitsgruppe obliegt der Stadtkämmerin. Die Arbeitsgruppe sollte Vordiskussionen über Standards führen und über die Produkt-Untersuchungen beraten. Die erarbeiteten Ergebnisse sollen dann in den Fachausschüssen vorberaten werden. Diese Arbeitsgruppen sind in anderen Kommunen (zum Beispiel Erkelenz oder Viersen) bereits seit Jahren erfolgreich eingerichtet worden und konnten schon gute Ergebnisse verzeichnen.

 

 

Der nächste Controllingbericht zu den HSK-Maßnahmen wird dem Haupt- und Finanzausschuss zur nächsten Sitzung am 23.05.17 vorgelegt. Bis dahin werden die Ist-Ergebnisse erneut ausgewertet und es kann über die Fortschritte bei den Maßnahmen berichtet werden, die sich noch in der Umsetzung befinden.

 


[1] Der gewogene Durchschnittshebesatz in der Gruppe von 25.000-60.000 Einwohnern lag lt. IT NRW im dritten Quartal 2016 bei 526 Prozentpunkten.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wegberg nimmt die Ausführungen der Kommunalaufsicht zur Kenntnis. Weiter beschließt er die Bildung einer Arbeitsgruppe „Sparen“ wie im Sachverhalt dargestellt.

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