Empfehlungsvorlage - VO/0534/07
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Geschäftskreises der Beigeordneten gemäß § 73 Absatz 1 GO / hier : Dezernatszuordnung des Baubetriebshofes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Sachgebiet: Personalwesen
- Finale Freigabe:
- Arndt, Jörg
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HF)
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Vorberatung
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04.09.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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18.09.2007
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Projektgruppe
„Neue Verwaltungsorganisation“, bestehend aus Bürgermeisterin,
Verwaltungsvorstand sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den
verschiedenen Fachbereichen, hat im Frühjahr 2007 erneut Aufgabenzuordnungen
und die Aufbau- und Ablauforganisation kritisch analysiert.
Hierbei wurden einige
Änderungen in der Ablauforganisation vorgeschlagen, die zu einer noch
effektiveren Arbeitserledigung innerhalb des Hauses führen sollen.
Diese Änderungen sind
bzw. werden in Kürze umgesetzt.
Im Bereich der
Aufbauorganisation wurde auch die dezernatsmäßige Zuordnung des Fachbereiches
Baubetriebshof (internes Kürzel 402) überprüft.
Zu Beginn der
Neuorganisation der Verwaltung vor einigen Jahren wurde verstärkt Augenmerk auf
die betriebswirtschaftliche Ausrichtung dieses Fachbereiches gelegt und eine Zuordnung
zum Dezernat des Kämmerers vorgenommen, was seinerzeit auch von einem externen
Gutachter empfohlen wurde.
Die
betriebswirtschaftliche Ausrichtung des Baubetriebshofes ist inzwischen
vollzogen (z.B. Kosten- und Leistungsrechnung, Kennzahlen, genaue
Stundenzuordnung zu den Produkten im NKF etc.). Im täglichen Betrieb zeigt
sich, dass ein hoher Anteil der Aufgabenerfüllung direkten Bezug zu den
Fachbereichen des Baudezernates hat und vielfach Kooperationen zu den
technischen Fachbereichen notwendig sind.
Um auch in diesem
Bereich noch effektiver arbeiten zu können, soll der „Fachbereich
Baubetriebshof“ erhalten bleiben und ab dem 01.01.2008 dem Baudezernat
angegliedert werden (Votum der Projektgruppe : 13 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung).
Diese Änderung greift
in den Geschäftskreis der Beigeordneten ein (vgl. § 73 Abs.1 GO NRW).
Insoweit obliegt eine
Entscheidung über die Umsetzung dieses Vorschlages dem Rat der Stadt Wegberg.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss schlägt dem Rat vor, den Geschäftsbereich der Beigeordneten
gem. § 73 Absatz 1 GO NRW dahingehend zu ändern, den Fachbereich Baubetriebshof
ab dem 01.01.2008 nicht mehr dem Kämmerer, sondern dem Dezernat des Technischen Beigeordneten zuzuordnen.
Die interne Fachbereichsbezeichnung
ändert sich demzufolge von 402 auf 304.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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47,3 kB
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(wie Dokument)
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47,3 kB
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