Empfehlungsvorlage - VO/0534/07

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Projektgruppe „Neue Verwaltungsorganisation“, bestehend aus Bürgermeisterin, Verwaltungsvorstand sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den verschiedenen Fachbereichen, hat im Frühjahr 2007 erneut Aufgabenzuordnungen und die Aufbau- und Ablauforganisation kritisch analysiert.

Hierbei wurden einige Änderungen in der Ablauforganisation vorgeschlagen, die zu einer noch effektiveren Arbeitserledigung innerhalb des Hauses führen sollen.

Diese Änderungen sind bzw. werden in Kürze umgesetzt.

 

Im Bereich der Aufbauorganisation wurde auch die dezernatsmäßige Zuordnung des Fachbereiches Baubetriebshof (internes Kürzel 402) überprüft.

Zu Beginn der Neuorganisation der Verwaltung vor einigen Jahren wurde verstärkt Augenmerk auf die betriebswirtschaftliche Ausrichtung dieses Fachbereiches gelegt und eine Zuordnung zum Dezernat des Kämmerers vorgenommen, was seinerzeit auch von einem externen Gutachter empfohlen wurde.

Die betriebswirtschaftliche Ausrichtung des Baubetriebshofes ist inzwischen vollzogen (z.B. Kosten- und Leistungsrechnung, Kennzahlen, genaue Stundenzuordnung zu den Produkten im NKF etc.). Im täglichen Betrieb zeigt sich, dass ein hoher Anteil der Aufgabenerfüllung direkten Bezug zu den Fachbereichen des Baudezernates hat und vielfach Kooperationen zu den technischen Fachbereichen notwendig sind.

Um auch in diesem Bereich noch effektiver arbeiten zu können, soll der „Fachbereich Baubetriebshof“ erhalten bleiben und ab dem 01.01.2008 dem Baudezernat angegliedert werden (Votum der Projektgruppe : 13 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung).

Diese Änderung greift in den Geschäftskreis der Beigeordneten ein (vgl. § 73 Abs.1 GO NRW).

Insoweit obliegt eine Entscheidung über die Umsetzung dieses Vorschlages dem Rat der Stadt Wegberg.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

keine finanziellen Auswirkungen

 

Alternativen:

keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat vor, den Geschäftsbereich der Beigeordneten gem. § 73 Absatz 1 GO NRW dahingehend zu ändern, den Fachbereich Baubetriebshof ab dem 01.01.2008 nicht mehr dem Kämmerer, sondern dem Dezernat des  Technischen Beigeordneten zuzuordnen.

Die interne Fachbereichsbezeichnung ändert sich demzufolge von 402 auf 304.

 

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Anlagen

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