Entscheidungsvorlage - VO/0538/07

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 21.08.2007 folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse gestellt:

 

„Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, durch geeignete Maßnahmen das gesamte Erscheinungsbild der Friedhöfe im Stadtgebiet zu verbessern

 

Begründung:

 

Friedhöfe sind nicht nur eine Erinnerungsstätte für Betroffene und stellen bereits dadurch einen besonders sensiblen Bereich innerhalb des Stadtgebietes dar, sondern sind ein Aushängeschild der Stadt Wegberg, da sie auch vielfach von außerhalb des Stadtgebietes wohnenden Angehörigen aufgesucht werden.

 

Die Bürger identifizieren sich mit diesen öffentlichen Punkten in der Stadt und durch deren schlechtes Erscheinungsbild wird genau das Gegenteil erreicht.

 

Daher ist unter diesem Blickwinkel eine Überprüfung aller städtischen Friedhöfe angezeigt.

 

Nachfolgende Punkte (es handelt sich lediglich um eine nicht abschließende Aufzählung) bedürfen der Verbesserung.

 

*     Eingangstore zu den Friedhöfen stellen sich oftmals als unansehnlich dar. Eine Reinigung und Verzinkung dieser Tore wird angeregt.

*     Die Zaunanlagen sind teilweise marode bzw. abgerissen oder umgeknickt. Hier ist ggf. die Einfassung dieser Bereiche mit einer Hecke denkbar.

*     Grabfelder für anonyme Bestattungen sollten mit kleiner Heckenbepflanzung eingefasst werden. Die Grabfelder sollten gestalterisch ansprechend angelegt werden (Raseneinsaat oder Grobkies). Die bisherige Kennzeichnung mit einem kleinen Hinweisschild ist nicht ausreichend.

*     Brachliegende Bestattungsflächen müssen in der Vegetationszeit ebenfalls gärtnerisch gepflegt werden. Die Flächen sollten nicht zur Materiallagerung genutzt werden.

*     Die Qualität der Rasenpflege ist hinsichtlich der Sorgfalt und Gründlichkeit bei der Durchführung der Arbeiten zu verbessern. Die Intervalle der Mäharbeiten sind entsprechend anzupassen. Mähgut bleibt oftmals auf den Rasenflächen liegen bzw. wird tlw. auf Wege und Gräber ausgeworfen.

*     Die auf den Friedhöfen befindlichen Bäume sind im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht regelmäßig zu überprüfen und ggf. notwendige Fäll- oder Erhaltungsmaßnahmen  zeitnah durchzuführen.

*     Die unbefestigten Friedhofswege weichen bei Tauwetter bzw. nach starken Niederschlägen derart auf, dass ein sicheres Begehen dieser Wege unmöglich ist. Eine Änderung im Bereich des Unterbaus dieser Weg zur besseren Ableitung des Niederschlagwassers wird angeregt.

 

In der Summierung dieser Punkte ergibt sich aufgrund des derzeitigen verbesserungsbedürftigen  Ist-Zustandes aus Sicht der CDU-Fraktion Handlungsbedarf.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt Kenntnis. Der Antrag wird an die Verwaltung verwiesen, verbunden mit dem Auftrag, eine entsprechende Beratungsvorlage für den Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr zu erarbeiten.

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Anlagen

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