Entscheidungsvorlage - VO/0539/07

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der auf der Grundlage des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land NW (LGG) vom Rat am 24. Mai 2004 beschlossene Frauenförderplan für die Stadt Wegberg hatte eine Geltungsdauer von drei Jahren. Nach Ablauf dieser drei Jahre sind dem Rat ein Bericht über die Umsetzung der Vorgaben sowie eine Fortschreibung des Frauenförderplanes vorzulegen.

 

Der Bericht zur Umsetzung des Frauenförderplanes der Stadt Wegberg wird dem Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 

Der Frauenförderplan für die nächsten drei Jahre wurde in enger Abstimmung mit der Gleichstellungsbeauftragten Doris König und unter Beteiligung des Personalrates neu erstellt.

 

Präambel, Geltungsbereich und Maßnahmenkatalog sind inhaltlich unverändert aus der bisherigen Fassung übernommen worden. Es schließt sich die statistische Auswertung der Beschäftigtensituation nach dem Stand vom 01. August 2007 an. Die Veränderungen gegenüber 2004 wurden jeweils kommentiert. Prognose und konkrete Zielvorgaben sind vom Aufbau her der bisherigen Fassung ähnlich, vom Inhalt her natürlich den voraussichtlichen Entwicklungen angepasst.

 

Der statistische Teil - aber auch die jährlichen Berichte - zeigen, dass trotz Personalabbau und damit sinkender Beschäftigtenzahlen die Frauenquote gemessen an der Gesamtzahl der Beschäftigten annähernd auf gleichem Niveau gehalten werden konnte.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Es sind keine Mehrkosten zu erwarten.

 

Alternativen:

- keine -

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Frauenförderplan 2007 - 2010 für die Stadtverwaltung Wegberg wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

 

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Anlagen

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