Entscheidungsvorlage - VO/0541/07
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilnahme am Landesprogramm "Kein Kind ohne Mahlzeit"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Beteiligt:
- Beigeordneter / Dezernat II
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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18.09.2007
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach Mitteilung des Ministerium für
Schule und Weiterbildung des Landes NRW gibt es derzeit eine größere Zahl von
Kindern und Jugendlichen, die eine Ganztagsschule besuchen, aber nicht am
Mittagessen teilnehmen können, weil ihre Eltern die dafür erforderlichen
Finanzmittel nicht aufbringen können. In einigen Fällen ist diese Entwicklung
auch in Wegberg zu beobachten.
Vor
diesem Hintergrund hat das Land einen Landesfonds für einen Zeitraum von
zunächst zwei Jahren eingerichtet. Der Landesfonds umfasst ein Volumen von 10
Mio. Euro pro Schuljahr. Gefördert wird die Teilnahme von bedürftigen Kindern
und Jugendlichen an der Mittagsverpflegung im Rahmen der Ganztagsangebote der
offenen und gebundenen Ganztagsschule des Primarbereichs oder der Sekundarstufe
I gemäß § 9 Abs. 1 und § 9 Abs. 3 Schulgesetz NRW.
Fördermittel erhalten nur diejenigen,
die nach der Förderrichtlinie als bedürftig anzusehen sind. Dies sind in der
Regel Kinder und Jugendliche, deren Erziehungsberechtigte Leistungen nach dem
SGB II, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
Leistungen nach § 6 a BKKG (Kinderzuschlag) beziehen oder deren Elternbeiträge
beim Besuch der offenen Ganztagsschule gemäß § 90 SGB VIII (wirtschaftliche
Jugendhilfe) vom zuständigen Jugendamt übernommen werden.
Die Landesförderung kalkuliert Kosten
für ein Mittagessen in Höhe von jeweils 2,50 Euro. Ausgehend von 200 Schultagen
werden daher Ausgaben in Höhe von ca. 500 Euro pro Kind und Jahr angenommen.
Hiervon beabsichtigt das Land, einen Betrag von 200 Euro pro Kind (ein Euro pro
Essen) zu übernehmen. Zu beachten ist allerdings, dass der Landesfonds auf 10
Mio. Euro gedeckelt ist. Sollte dieses Volumen überschritten werden, würde sich
die Landesförderung reduzieren, es sei denn, das Land wäre kurzfristig bereit,
die Mittel aufzustocken.
Die Förderrichtlinie sieht Eigenanteile
sowohl der Kommunen als auch der Eltern vor. Der Anteil der Kommune beträgt 100
Euro pro Kind/Jahr (50 Cent pro Essen). Die Eltern müssen zur Teilnahme an dem
Landesfonds einen Eigenanteil von 200 Euro pro Jahr (ein Euro pro Mahlzeit)
erbringen.
Die Verwaltung schätzt den Anteil der Eltern,
die am Angebot des Landesprogramm teilnehmen werden, auf ca. 10% der
teilnehmenden Kinder an den Betreuungsangeboten. Derzeit nehmen 234 Kinder an
Angeboten der „Offenen Ganztagsgrundschule“ und 35 Kinder an
Betreuungsangeboten der „Verlässlichen Grundschule“ teil. Dies führt
unter den genannten Voraussetzungen zu geschätzten Ausgaben aus städtischen
Mitteln in Höhe von ca. 2.700 € für das Schuljahr 2007/08. Hiervon werden
ca. 1.200 € in 2007 kassenwirksam.
Finanz. Auswirkung
Kosten und
Finanzierung:
Die geschätzten
Gesamtkosten in Höhe von 2.700 € werden mit einem Betrag von 1.200
€ in 2007 kassenwirksam. Die Auszahlung der Mittel erfolgt über die
Produkte „Grundschulen“ beim jeweiligen Sachkonto 52 79 170. Die
Finanzierung wird über nicht verausgabte Mittel wie folgt sichergestellt:
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Produkt/ Sachkonto |
Ansatz 2007 |
Aufträge und Zahlungen |
Verfügbar |
Zur Deckung vorgesehen |
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06 02 01/ 53 39 200 |
1.000,00 € |
0,00 € |
1.000,00 € |
1.000,00 € |
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06 02 01/ 53 39 100 |
4.000,00 € |
2.619,10 |
1.380,90 € |
200,00 € |
Die Mittel, die erst
2008 kassenwirksam werden, werden in die Haushaltsberatungen 2008 eingebracht.
Alternativen:
Werden nicht vorgeschlagen.
