Entscheidungsvorlage - VO/0541/07

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Nach Mitteilung des Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW gibt es derzeit eine größere Zahl von Kindern und Jugendlichen, die eine Ganztagsschule besuchen, aber nicht am Mittagessen teilnehmen können, weil ihre Eltern die dafür erforderlichen Finanzmittel nicht aufbringen können. In einigen Fällen ist diese Entwicklung auch in Wegberg zu beobachten.

 

Vor diesem Hintergrund hat das Land einen Landesfonds für einen Zeitraum von zunächst zwei Jahren eingerichtet. Der Landesfonds umfasst ein Volumen von 10 Mio. Euro pro Schuljahr. Gefördert wird die Teilnahme von bedürftigen Kindern und Jugendlichen an der Mittagsverpflegung im Rahmen der Ganztagsangebote der offenen und gebundenen Ganztagsschule des Primarbereichs oder der Sekundarstufe I gemäß § 9 Abs. 1 und § 9 Abs. 3 Schulgesetz NRW.

 

Fördermittel erhalten nur diejenigen, die nach der Förderrichtlinie als bedürftig anzusehen sind. Dies sind in der Regel Kinder und Jugendliche, deren Erziehungsberechtigte Leistungen nach dem SGB II, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Leistungen nach § 6 a BKKG (Kinderzuschlag) beziehen oder deren Elternbeiträge beim Besuch der offenen Ganztagsschule gemäß § 90 SGB VIII (wirtschaftliche Jugendhilfe) vom zuständigen Jugendamt übernommen werden.

 

Die Landesförderung kalkuliert Kosten für ein Mittagessen in Höhe von jeweils 2,50 Euro. Ausgehend von 200 Schultagen werden daher Ausgaben in Höhe von ca. 500 Euro pro Kind und Jahr angenommen. Hiervon beabsichtigt das Land, einen Betrag von 200 Euro pro Kind (ein Euro pro Essen) zu übernehmen. Zu beachten ist allerdings, dass der Landesfonds auf 10 Mio. Euro gedeckelt ist. Sollte dieses Volumen überschritten werden, würde sich die Landesförderung reduzieren, es sei denn, das Land wäre kurzfristig bereit, die Mittel aufzustocken.

 

Die Förderrichtlinie sieht Eigenanteile sowohl der Kommunen als auch der Eltern vor. Der Anteil der Kommune beträgt 100 Euro pro Kind/Jahr (50 Cent pro Essen). Die Eltern müssen zur Teilnahme an dem Landesfonds einen Eigenanteil von 200 Euro pro Jahr (ein Euro pro Mahlzeit) erbringen.

 

Die Verwaltung schätzt den Anteil der Eltern, die am Angebot des Landesprogramm teilnehmen werden, auf ca. 10% der teilnehmenden Kinder an den Betreuungsangeboten. Derzeit nehmen 234 Kinder an Angeboten der „Offenen Ganztagsgrundschule“ und 35 Kinder an Betreuungsangeboten der „Verlässlichen Grundschule“ teil. Dies führt unter den genannten Voraussetzungen zu geschätzten Ausgaben aus städtischen Mitteln in Höhe von ca. 2.700 € für das Schuljahr 2007/08. Hiervon werden ca. 1.200 € in 2007 kassenwirksam.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 2.700 € werden mit einem Betrag von 1.200 € in 2007 kassenwirksam. Die Auszahlung der Mittel erfolgt über die Produkte „Grundschulen“ beim jeweiligen Sachkonto 52 79 170. Die Finanzierung wird über nicht verausgabte Mittel wie folgt sichergestellt:

 

Produkt/ Sachkonto

Ansatz 2007

Aufträge und Zahlungen

Verfügbar

Zur Deckung vorgesehen

06 02 01/

53 39 200

1.000,00 €

0,00 €

1.000,00 €

1.000,00 €

06 02 01/

53 39 100

4.000,00 €

2.619,10

1.380,90 €

200,00 €

 

Die Mittel, die erst 2008 kassenwirksam werden, werden in die Haushaltsberatungen 2008 eingebracht.

 

Alternativen:

Werden nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt am Landesprogramm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ teilzunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Landesmittel zu beantragen und die Auszahlung des Zuschusses nach den geltenden Bestimmungen unmittelbar an die Schulen vorzunehmen.

 

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