Entscheidungsvorlage - VO/0543/07

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Herr Ulrich Frieten, bisher 1. stellvertretender Bürgermeister, hat sein Ratsmandat zum 17.09.2007 niedergelegt.

 

§ 67 Absatz 2 der Gemeindeordnung NRW sagt hierzu: „Scheidet ein stellvertretender Bürgermeister während der Wahlzeit aus, ist der Nachfolger für den Rest der Wahlzeit ohne Aussprache in geheimer Wahl nach § 50 Abs. 2 zu wählen.“

 

Die Nachfolge-Wahl vollzieht sich nicht wie die Wahl der stv. Bürgermeister in der ersten Sitzung nach einer Kommunalwahl (Wertung der Stimmen nach d’Hondtschem Höchstzahlenverfahren), sondern durch Mehrheitswahl. Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreicht (mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen der anwesenden Ratsmitglieder; die Bürgermeisterin ist stimmberechtigt). Wird die absolute Mehrheit nicht erreicht, findet zwischen den Kandidaten mit den beiden höchsten Stimmenzahlen eine Stichwahl statt; gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

Die Bürgermeisterin hat die Fraktionsvorsitzenden und Ratsherrn Heinz Nießen vor der Sitzung auf diesen Sachverhalt hingewiesen und um Wahlvorschläge bis zum 18.09.2007 (mittags) gebeten, damit die Stimmzettel für die geheime Wahl schon vor der Sitzung vorbereitet werden können.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Als Nachfolger/in von Herrn Ulrich Frieten wählt der Rat gemäß § 67 Absatz 2 in Verbindung mit § 50 Absatz 2 der Gemeindeordnung NRW ohne Aussprache in geheimer Wahl

                       

Ratsfrau / Ratsherrn _______________________

 

mit sofortiger Wirkung zum 1. stellvertretenden Bürgermeister (zur 1. stellvertretenden Bürgermeisterin).

 

Loading...